Erhaltungssatzung Nr. 53
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 330
Betreff: Erhaltungssatzung Nr. 53 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juli 2018OFOF 656/1Erhaltungssatzung Nr. 53Ortsbeiratsantrag · CDU
- 14. August 2018OMOM 3529Erhaltungssatzung Nr. 53Direktanregung
- 8. Februar 2019Sie sind hierSTST 330Erhaltungssatzung Nr. 53Stellungnahme
- 8. April 2019Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 668Erhaltzungssatzung Nr. 53Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab