Erhaltungssatzung Nr. 53
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Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3529 entstanden aus Vorlage: OF 656/1 vom 16.07.2018
Betreff: Erhaltungssatzung Nr. 53 Der Magistrat wird aufgefordert, darüber Auskunft zu geben, warum sich die Erhaltungssatzung Nr. 53 für das Bahnhofs- und Gutleutviertel noch immer im Verfahren befindet und nicht zum Abschluss bzw. zur Anwendung kommt. Außerdem wird der Magistrat aufgefordert, die Satzung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung umgehend vorzulegen.
Begründung: Das Bahnhofsviertel befindet sich seit Jahren im Umbruch. Die Anzahl der Bewohner steigt, Häuser werden modernisiert und neue gebaut. Die Gentrifizierung hat schon begonnen. Um den Charakter des Viertels und auch die dort seit vielen Jahren lebenden Einwohner zu schützen, muss die Satzung endlich umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juli 2018OFOF 656/1Erhaltungssatzung Nr. 53Ortsbeiratsantrag · CDU
- 14. August 2018Sie sind hierOMOM 3529Erhaltungssatzung Nr. 53Direktanregung
- 8. Februar 2019STST 330Erhaltungssatzung Nr. 53Stellungnahme
- 8. April 2019Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 668Erhaltzungssatzung Nr. 53Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0