Erhaltungssatzung Nr. 53
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert darüber Auskunft zu geben, warum sich die Erhaltungssatzung Nr. 53 für das Bahnhofs- und Gutleutviertel noch immer im Verfahren befindet und nicht zum Abschluss bzw. zur Anwendung kommt. Außerdem wird der Magistrat aufgefordert die Satzung umgehend zu beschließen und umzusetzen. Begründung: Das Bahnhofsviertel befindet sich seit Jahren im Umbruch. Die Anzahl der Bewohner steigt, Häuser werden modernisiert und neue Gebaut. Die Gentrifizierung hat schon begonnen. Um den Charakter des Viertels und auch die dort seit vielen Jahren lebenden Einwohner zu schützen muss die Satzung endlich umgesetzt werden.
Inhalt
Antrag vom 16.07.2018, OF 656/1
Betreff: Erhaltungssatzung Nr. 53
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert darüber Auskunft zu geben, warum sich die Erhaltungssatzung Nr. 53 für das Bahnhofs- und Gutleutviertel noch immer im Verfahren befindet und nicht zum Abschluss bzw. zur Anwendung kommt. Außerdem wird der Magistrat aufgefordert die Satzung umgehend zu beschließen und umzusetzen.
Begründung: Das Bahnhofsviertel befindet sich seit Jahren im Umbruch. Die Anzahl der Bewohner steigt, Häuser werden modernisiert und neue Gebaut. Die Gentrifizierung hat schon begonnen. Um den Charakter des Viertels und auch die dort seit vielen Jahren lebenden Einwohner zu schützen muss die Satzung endlich umgesetzt werden.Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juli 2018Sie sind hierOFOF 656/1Erhaltungssatzung Nr. 53Ortsbeiratsantrag · CDU
- 14. August 2018OMOM 3529Erhaltungssatzung Nr. 53Direktanregung
- 8. Februar 2019STST 330Erhaltungssatzung Nr. 53Stellungnahme
- 8. April 2019Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 668Erhaltzungssatzung Nr. 53Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, PARTEI und U.B. gegen FDP (= Ablehnung)