Kündigung des Pachtvertrages des Gartengrundstücks Gemarkung Frankfurt, Flur 560, Flurstück 155/172 durch die Stadt Frankfurt
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2014, ST 304
Betreff: Kündigung des Pachtvertrages des Gartengrundstücks Gemarkung Frankfurt, Flur 560, Flurstück 155/172 durch die Stadt Frankfurt Bei dem erwähnten Gartengrundstück handelt es sich um Waldfläche im Sinne des Hessischen Waldgesetzes. Des Weiteren ist diese Fläche als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sowie Teil des Grüngürtels der Stadt Frankfurt am Main. Grundsätzlich ist Waldfläche zur Wahrung wertvollen Naturraumes im Ballungsgebiet Frankfurt zu erhalten. Verschlechterungen aufgrund von Änderungen der Nutzungsform und Eingriffen in das Waldökosystems sind nicht gestattet. Der Erhalt von Waldfläche hat Vorrang. Dementsprechend kann der Weiternutzung als Freizeitfläche und einer Umwandlung der Fläche hin zu einer parkähnlichen Nutzung nicht zugestimmt werden. Um die ökologische Wertigkeit zu erhöhen, wird die Fläche wieder in die reguläre Wald- Nutzung integriert. Seitens der Abteilung StadtForst des Grünflächenamtes ist die Wiederaufforstung mit wertvollen Baumarten geplant. Dies stellt nicht nur eine Erhöhung der Einnahmen dar, sondern ist ein wertvoller Beitrag im Sinne des Naturschutzes.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2013OFOF 752/5Kündigung des Pachtvertrages des Gartengrundstücks Gemarkung Frankfurt, Flur.560, Flurstück.155/172 durch die Stadt FrankfurtOrtsbeiratsantrag · FDP
- 29. November 2013OMOM 2747Kündigung des Pachtvertrages des Gartengrundstücks Gemarkung Frankfurt, Flur 560, Flurstück 155/172 durch die Stadt FrankfurtDirektanregung
- 3. März 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 304Kündigung des Pachtvertrages des Gartengrundstücks Gemarkung Frankfurt, Flur 560, Flurstück 155/172 durch die Stadt FrankfurtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab