Kündigung des Pachtvertrages des Gartengrundstücks Gemarkung Frankfurt, Flur.560, Flurstück.155/172 durch die Stadt Frankfurt
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Gartengrundstücks Gemarkung Frankfurt, Flur 560, Flurstück 155/172 durch die Stadt Frankfurt Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, die Kündigung des Pachtvertrages für das Gartengrundstück Gemarkung Frankfurt, Flur 560, Flurstück 155/172 im Wilhelm-Beer-Weg zurückzunehmen. Begründung: Seit 2007 besteht über das obige Grundstück mit einer Familie im Wilhelm-Beer-Weg ein Pachtvertrag. Dieses Grundstück wird aber nicht nur durch den Pächter genutzt. Vielmehr haben alle in diesem Bereich wohnenden Familien mit Kindern die Möglichkeit, den Garten für Freizeitveranstaltungen zu nutzen. Von dieser Nutzungsmöglichkeit wird auch reger Gebrauch gemacht, etwa durch gemeinsame Sommerfeste, Kindergeburtstage usw. Der Pachtvertrag für dieses Gartengrundstück wurde zum 31.12.2013 von der Stadt Frankfurt gekündigt. Auf Nachfrage teilte die Stadt mit, daß durch eine forstwirtschaftliche Bewirtschaftung des Grundstücks die Einnahmen gesteigert werden sollen. Für die Familien bedeutet die Kündigung des Gartenstücks einen erheblichen Verlust an Freizeitgestaltung. Der Pächter wäre auch bereit, eine höhere Pacht zu zahlen und Anregungen für die Entwicklung des Pachtgrundstücks aufzunehmen.
Inhalt
Antrag vom 20.11.2013, OF 752/5
Betreff: Kündigung des Pachtvertrages des Gartengrundstücks Gemarkung Frankfurt, Flur 560, Flurstück 155/172 durch die Stadt Frankfurt Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, die Kündigung des Pachtvertrages für das Gartengrundstück Gemarkung Frankfurt, Flur 560, Flurstück 155/172 im Wilhelm-Beer-Weg zurückzunehmen.
Begründung: Seit 2007 besteht über das obige Grundstück mit einer Familie im Wilhelm-Beer-Weg ein Pachtvertrag. Dieses Grundstück wird aber nicht nur durch den Pächter genutzt. Vielmehr haben alle in diesem Bereich wohnenden Familien mit Kindern die Möglichkeit, den Garten für Freizeitveranstaltungen zu nutzen. Von dieser Nutzungsmöglichkeit wird auch reger Gebrauch gemacht, etwa durch gemeinsame Sommerfeste, Kindergeburtstage usw. Der Pachtvertrag für dieses Gartengrundstück wurde zum 31.12.2013 von der Stadt Frankfurt gekündigt. Auf Nachfrage teilte die Stadt mit, daß durch eine forstwirtschaftliche Bewirtschaftung des Grundstücks die Einnahmen gesteigert werden sollen. Für die Familien bedeutet die Kündigung des Gartenstücks einen erheblichen Verlust an Freizeitgestaltung. Der Pächter wäre auch bereit, eine höhere Pacht zu zahlen und Anregungen für die Entwicklung des Pachtgrundstücks aufzunehmen.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2013Sie sind hierOFOF 752/5Kündigung des Pachtvertrages des Gartengrundstücks Gemarkung Frankfurt, Flur.560, Flurstück.155/172 durch die Stadt FrankfurtOrtsbeiratsantrag · FDP
- 29. November 2013OMOM 2747Kündigung des Pachtvertrages des Gartengrundstücks Gemarkung Frankfurt, Flur 560, Flurstück 155/172 durch die Stadt FrankfurtDirektanregung
- 3. März 2014Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 304Kündigung des Pachtvertrages des Gartengrundstücks Gemarkung Frankfurt, Flur 560, Flurstück 155/172 durch die Stadt FrankfurtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme