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Kündigung des Pachtvertrages des Gartengrundstücks Gemarkung Frankfurt, Flur 560, Flurstück 155/172 durch die Stadt Frankfurt

Vorlagentyp: OM
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2747 entstanden aus Vorlage: OF 752/5 vom 20.11.2013

Betreff: Kündigung des Pachtvertrages des Gartengrundstücks Gemarkung Frankfurt, Flur 560, Flurstück 155/172 durch die Stadt Frankfurt Der Magistrat wird aufgefordert, die Kündigung des Pachtvertrages für das Gartengrundstück Gemarkung Frankfurt, Flur 560, Flurstück 155/172 im Wilhelm-Beer-Weg zurückzunehmen.

Begründung: Seit 2007 besteht über das obige Grundstück mit einer Familie im Wilhelm-Beer-Weg ein Pachtvertrag. Dieses Grundstück wird aber nicht nur durch den Pächter genutzt. Vielmehr haben alle in diesem Bereich wohnenden Familien mit Kindern die Möglichkeit, den Garten für Freizeitveranstaltungen zu nutzen. Von dieser Nutzungsmöglichkeit wird auch reger Gebrauch gemacht, etwa durch gemeinsame Sommerfeste, Kindergeburtstage usw. Der Pachtvertrag für dieses Gartengrundstück wurde zum 31.12.2013 von der Stadt Frankfurt gekündigt. Auf Nachfrage teilte die Stadt mit, dass durch eine forstwirtschaftliche Bewirtschaftung des Grundstücks die Einnahmen gesteigert werden sollen. Für die Familien bedeutet die Kündigung des Gartenstücks einen erheblichen Verlust an Freizeitgestaltung. Der Pächter wäre auch bereit, eine höhere Pacht zu zahlen und Anregungen für die Entwicklung des Pachtgrundstücks aufzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. November 2013OFOF 752/5Kündigung des Pachtvertrages des Gartengrundstücks Gemarkung Frankfurt, Flur.560, Flurstück.155/172 durch die Stadt FrankfurtOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 29. November 2013Sie sind hier
    OMOM 2747Kündigung des Pachtvertrages des Gartengrundstücks Gemarkung Frankfurt, Flur 560, Flurstück 155/172 durch die Stadt Frankfurt
    Direktanregung
  3. 3. März 2014Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 304Kündigung des Pachtvertrages des Gartengrundstücks Gemarkung Frankfurt, Flur 560, Flurstück 155/172 durch die Stadt FrankfurtStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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