Parkmarkierung im Neuen Weg auf den Bürgersteigen der Westseite, soweit diese ausreichend breit sind
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, das Parken im Neuen Weg gänzlich zu entfernen, um einen ungehinderten Fußgängerverkehr zu gewährleisten. Dies ist notwendig, da die derzeitige Parksituation die Fahrbahn einengt und den Begegnungsverkehr zwischen PKW und Bussen sowie LKWs gefährdet.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Um einen ungehinderten Fußgängerverkehr zu gewährleisten, muss eine Restgehwegbreite, neben parkenden Fahrzeugen, von mindestens 1,60 Meter vorhanden sein. Für das Parken von Kraftfahrzeugen halb auf dem Gehweg ist eine Breite von einem Meter auf dem Gehweg anzusetzen. Aus diesen Vorgaben ergibt sich, dass ein Parken halb auf der Fahrbahn und halb auf dem Gehweg nur realisiert werden kann, wenn der Gehweg eine Mindestbreite von 2,60 Metern aufweist. Dies bedeutet gleichzeitig, dass die Fahrbahn durch das Parken, bei einem zugrunde gelegten Platzbedarf von 2 Metern, um circa einen Meter eingeengt wird. Der Neuer Weg weist eine Breite von rund 5,50 Metern auf. Bei der Einengung verbleibt eine Restfahrbahnbreite von rund 4,50 Metern. Diese Restfahrbahnbreite würde dann einen Zweirichtungsverkehr nicht mehr zulassen. Hier muss der Begegnungsverkehr PKW/Bus bzw. Bus/LKW möglich sein. Bei einer neuen Bewertung der Parksituation im Neuen Weg müsste das Parken gänzlich entfallen. Bei dem betrachteten Bereich zwischen dem Neuen Weg und der Carl-Schultis-Straße sind derzeit rund 25 Parkplätze vorhanden. Sofern der Ortsbeirat das Entfernen der Parkplätze wünscht, bittet der Magistrat um entsprechende Rückmeldung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Oktober 2019OFOF 282/16Parkmarkierungen im Neuen Weg auf den Bürgersteigen der Westseite, soweit diese dafür ausreichend breit sindOrtsbeiratsantrag · BFF
- 29. Oktober 2019OMOM 5348Parkmarkierungen im Neuen Weg auf den Bürgersteigen der Westseite, soweit diese dafür ausreichend breit sindDirektanregung
- 17. Februar 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 301Parkmarkierung im Neuen Weg auf den Bürgersteigen der Westseite, soweit diese ausreichend breit sindStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab