Parkmarkierungen im Neuen Weg auf den Bürgersteigen der Westseite, soweit diese dafür ausreichend breit sind
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5348 entstanden aus Vorlage: OF 282/16 vom 12.10.2019
Betreff: Parkmarkierungen im Neuen Weg auf den Bürgersteigen der Westseite, soweit diese dafür ausreichend breit sind Der Magistrat wird gebeten, auf den Bürgersteigen im Verlauf des Neuen Weges soweit möglich, insbesondere aber zwischen Haus Nr. 2 und Carl-Schultis-Straße, das Parken auf dem Bürgersteig durch eine durchgezogene Linie zu begrenzen, um Rollstuhl-, Rollator- und Kinderwagenfahrern eine durchgehende Benutzung des Bürgersteiges zu garantieren.
Begründung: Es gibt immer wieder Autofahrer, die ihr Fahrzeug so breit auf den Bürgersteig stellen, dass Fußgänger alleine gerade so durchkommen, nicht aber Senioren, Behinderte und Passanten mit Kinderwagen, die auf die gefährliche Straße ausweichen müssen. Das muss unbedingt abgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Oktober 2019OFOF 282/16Parkmarkierungen im Neuen Weg auf den Bürgersteigen der Westseite, soweit diese dafür ausreichend breit sindOrtsbeiratsantrag · BFF
- 29. Oktober 2019Sie sind hierOMOM 5348Parkmarkierungen im Neuen Weg auf den Bürgersteigen der Westseite, soweit diese dafür ausreichend breit sindDirektanregung
- 17. Februar 2020Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 301Parkmarkierung im Neuen Weg auf den Bürgersteigen der Westseite, soweit diese ausreichend breit sindStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats