Spielplatz und Trinkhalle Schönstraße
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 301
Betreff: Spielplatz und Trinkhalle Schönstraße Der Magistrat stimmt nach Prüfung den Umbaumaßnahmen zu. Das für die Unterhaltung des Spielplatzes zuständige Grünflächenamt wird im Benehmen mit den zuständigen Stellen einen Umbau im Sinne der Anregung durchführen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Mai 2016OFOF 23/1Spielplatz und Trinkhalle SchönstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. Juni 2016OMOM 189Spielplatz und Trinkhalle SchönstraßeDirektanregung
- 19. September 2016STST 1263Spielplatz und Trinkhalle SchönstraßeStellungnahme
- 3. Februar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 301Spielplatz und Trinkhalle SchönstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab