Spielplatz und Trinkhalle Schönstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1263
Betreff: Spielplatz und Trinkhalle Schönstraße Vorläufige Stellungnahme: Zur Beantwortung der Anfrage OM 189 besteht noch ämterübergreifender Abstimmungsbedarf. Eine abschließende Stellungnahme kann deshalb gegenwärtig noch nicht erfolgen. Der Magistrat wird dem OBR 1 nach erfolgter Abstimmung eine abschließende Stellungnahme zukommen lassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Mai 2016OFOF 23/1Spielplatz und Trinkhalle SchönstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. Juni 2016OMOM 189Spielplatz und Trinkhalle SchönstraßeDirektanregung
- 19. September 2016Sie sind hierSTST 1263Spielplatz und Trinkhalle SchönstraßeStellungnahme
- 3. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 301Spielplatz und Trinkhalle SchönstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab