Parken im Bereich der Straße Am Eckenheimer Friedhof
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf das bestehende Halt- und Parkverbot in den Straßen Am Eckenheimer Friedhof und Eckenheimer Schulstraße. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits gesetzliche Regelungen bestehen und keine zusätzliche Beschilderung erforderlich ist. Die Stadt wird jedoch Kontrollen durchführen, um ordnungswidriges Parken zu ahnden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Eckenheimer Schulstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Verkehrsberuhigung auf der Eckenheimer Landstraße in Eckenheim umsetzen21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
- Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Eckenheimer Landstraße12.06.2023 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Eckenheimer Schulstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Im Bereich Am Eckenheimer Friedhof 1, 2 und 3 gilt bereits ein Halt- und Parkverbot nach § 12 Absatz 1 Ziffer 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Fahrbahn hat hier eine Breite unter 5 Meter, die Gehwege sind unter 1 Meter breit. Es ist weder gestattet, auf der Fahrbahn zu parken noch auf dem Gehweg. Eine weitere Beschilderung des Verbots ist nicht notwendig, da schon eine gesetzliche Regelung besteht und dies dem Verbot der Überbeschilderung zuwiderlaufen würde.
Zu 2.: Im Bereich der Eckenheimer Schulstraße gilt ebenfalls bereits ein Halt- und Parkverbot, hier jedoch nach § 12 Absatz 3 Ziffer 1 StVO. Das Parken ist 5 Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen unzulässig. Dies trifft auf diesen Bereich zu. Auch hier gilt: eine weitere Beschilderung ist nicht notwendig. Wer in diesen Bereichen parkt, handelt hier im Wissen, dass gegen die Straßenverkehrs-Ordnung verstoßen wird. Dies wird auch nicht durch eine zusätzliche Beschilderung oder Markierung mit Parkwinkeln unterbunden. Die straßenverkehrsrechtlichen Mittel sind hier ausgeschöpft. Jedoch erfolgen insbesondere aufgrund von Beschwerden in diesen Straßen Kontrollen. Die Städtische Verkehrspolizei sanktioniert hier das ordnungswidrige Parken auf dem Gehweg und an engen Straßenstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. August 2020OFOF 1031/10Parken im Bereich der Straße Am Eckenheimer FriedhofOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. September 2020OMOM 6498Parken im Bereich der Straße Am Eckenheimer FriedhofDirektanregung
- 8. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 294Parken im Bereich der Straße Am Eckenheimer FriedhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab