Bündelung der Zuständigkeiten für die Entsorgung von Müll im öffentlichen Raum
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 283
Betreff: Bündelung der Zuständigkeiten für die Entsorgung von Müll im öffentlichen Raum Eine Bündelung der Zuständigkeiten für die Reinigung verschiedener Bereiche des öffentlichen Raumes wäre aus mehreren Gründen heraus sinnvoll. So hat sich etwa die Sauberkeit am Eingang zum Bahnhofsviertel deutlich gebessert, seit die FES GmbH auch die Reinigung des Bahnhofsvorplatzes von der DB Station&Service AG übernommen hat. Die Forderung nach einer "Reinigung aus einer Hand" wird daher seit langem immer wieder erhoben. Leider stehen einer solchen Bündelung von Zuständigkeiten derzeit viele rechtliche Hürden im Weg. Insbesondere das Vergaberecht, aber auch das Kommunalabgabengesetz verhindern, dass die städtische Straßenreinigung auch die Reinigung von z.B. Haltestellen oder Grünanlagen übernimmt. Es bleibt aber weiter Ziel des Magistrats, hier Möglichkeiten und Lösungsansätze zu finden. Das in der Anregung angesprochene Problem, dass es Bürgerinnen und Bürgern schwer fällt, den richtigen Kontakt für Beschwerden über Verschmutzungen zu finden, lässt sich durch Nutzung der zentralen Anlaufstellen umgehen: Sowohl bei der telefonischen Behördennummer 115, als auch über den elektronischen Mängelmelder unter ffm.de, lassen sich Meldungen über Verunreinigungen schnell und unkompliziert absetzen. Eine Zuordnung der Zuständigkeit und die Weiterleitung der Meldung wird dann durch die erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgeramtes vorgenommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Oktober 2018OFOF 814/6Bündelung der Zuständigkeiten für die Entsorgung von Müll im öffentlichen RaumOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Oktober 2018OMOM 3789Bündelung der Zuständigkeiten für die Entsorgung von Müll im öffentlichen RaumDirektanregung
- 4. Februar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 283Bündelung der Zuständigkeiten für die Entsorgung von Müll im öffentlichen RaumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab