Bündelung der Zuständigkeiten für die Entsorgung von Müll im öffentlichen Raum
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3789 entstanden aus Vorlage: OF 814/6 vom 01.10.2018
Betreff: Bündelung der Zuständigkeiten für die Entsorgung von Müll im öffentlichen Raum Der Magistrat wird gebeten, für den Frankfurter Westen ein Konzept zur Entsorgung von Müll im öffentlichen Raum zu entwickeln. Ziel eines solchen Konzeptes soll die effektivere Beseitigung wilder Müllplätze in den Straßen, auf Plätzen und in Grünanlagen sowie die stringentere Verfolgung von Verstößen sein. Insbesondere müssen die bisher gesplitteten Zuständigkeiten von FES, Grünflächenamt, traffiQ und Straßenverkehrsamt sowie unterschiedlicher früherer Bundesbehörden möglichst in einer Hand gebündelt werden.
Begründung: In der Bevölkerung herrscht der Eindruck vor, dass der Müll im öffentlichen Raum zunimmt. Die Behörden benötigen auch nach der Meldung wilder Müllplätze durch Bürgerinnen und Bürger gelegentlich zu lange, bis der Müll beseitigt ist. Viel zu oft muss man auch hören, dass die FES oder das Grünflächenamt an gerade dieser Stelle nicht zuständig seien. Weitere Anrufe müssen getätigt werden, bis das Problem endlich an der richtigen Stelle bekannt gemacht wurde. Leider sind bekannte Plätze immer wieder schnell mit neuem Müll belegt. Die vor einigen Jahren pressewirksam angekündigte Aktion der "Mülldetektive" scheint nicht den gewünschten Erfolg gehabt zu haben. Es muss darüber nachgedacht werden, wie die Verursacher effektiver als bisher festgestellt und bestraft werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Oktober 2018OFOF 814/6Bündelung der Zuständigkeiten für die Entsorgung von Müll im öffentlichen RaumOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Oktober 2018Sie sind hierOMOM 3789Bündelung der Zuständigkeiten für die Entsorgung von Müll im öffentlichen RaumDirektanregung
- 4. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 283Bündelung der Zuständigkeiten für die Entsorgung von Müll im öffentlichen RaumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats