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Radbügel und E-Scooter-Zone

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat beschlossen, im genannten Bereich Abstellplätze für E-Scooter und Fahrradbügel einzurichten. Dies geschieht, um die Nutzung von E-Scootern und Fahrrädern zu fördern und die Verkehrssituation zu verbessern. Die Umsetzung ist für das erste Quartal 2023 geplant.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat entspricht der Anregung. Im genannten Bereich werden Abstellplätze für E-Scooter ausgewiesen und Fahrradbügel angebracht. Zu rechnen ist damit im ersten Quartal 2023.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. August 2022OFOF 535/1Radbügel und E-Scooter-ZoneOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 6. September 2022OMOM 2604Radbügel und E-Scooter-ZoneDirektanregung
  3. 19. Dezember 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 2830Radbügel und E-Scooter-Zone
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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