Radbügel und E-Scooter-Zone
Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, im genannten Bereich Abstellplätze für E-Scooter und Fahrradbügel einzurichten. Dies geschieht, um die Nutzung von E-Scootern und Fahrrädern zu fördern und die Verkehrssituation zu verbessern. Die Umsetzung ist für das erste Quartal 2023 geplant.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung. Im genannten Bereich werden Abstellplätze für E-Scooter ausgewiesen und Fahrradbügel angebracht. Zu rechnen ist damit im ersten Quartal 2023.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. August 2022OFOF 535/1Radbügel und E-Scooter-ZoneOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. September 2022OMOM 2604Radbügel und E-Scooter-ZoneDirektanregung
- 19. Dezember 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2830Radbügel und E-Scooter-ZoneStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab