Radbügel und E-Scooter-Zone
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, Radbügel und einen E-Scooter-Abstellplatz in der Allerheiligenstraße/Ecke Kurt-Schumacher-Straße anzubringen. Dies soll die Nutzung der Fläche verbessern, da sie bereits für E-Scooter genutzt wird und es an Radbügeln mangelt.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, in der Allerheiligenstraße/Ecke Kurt-Schumacher-Straße auf der straffierten Fläche vor dem Tegut Radbügel anbringen zu lassen und einen Teil der Fläche als E-Scooter-Abstellplatz zu markieren.
Begründung
Die Fläche wird, wie auf dem Bild zu sehen ist, sowieso schon dafür genutzt, um E-Scooter abzustellen. Es mangelt jedoch an dieser Stelle auch an Radbügeln. Die bisher ungenutzte Fläche sollte neu geordnet werden, um so für Räder und E-Scooter Platz zu bieten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. August 2022OFOF 535/1Radbügel und E-Scooter-ZoneOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. September 2022Sie sind hierOMOM 2604Radbügel und E-Scooter-ZoneDirektanregung
- 19. Dezember 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2830Radbügel und E-Scooter-ZoneStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats