Radbügel und E-Scooter-Zone
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert in der Allerheiligenstraße (Ecke Kurt-Schumacher-Straße) auf der straffierten Fläche vor Tegut Radbügel anbringen zu lassen und einen Teil der Fläche als E-Scooter-Abstellplatz zu markieren.
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Begründung
Die Fläche wird, wie auf dem Bild zu sehen ist, sowieso schon dafür genutzt, um E-Scooter abzustellen. Es mangelt jedoch an dieser Stelle auch an Radbügeln. Die bisher ungenutzte Fläche sollte neu geordnet werden, ums so für Fahrräder und E-Scooter Platz zu bieten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. August 2022Sie sind hierOFOF 535/1Radbügel und E-Scooter-ZoneOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. September 2022OMOM 2604Radbügel und E-Scooter-ZoneDirektanregung
- 19. Dezember 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2830Radbügel und E-Scooter-ZoneStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Annahme gegen Die PARTEI (= Ablehnung)