Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf der Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek
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Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main hat zugesagt, die Fläche nördlich der Adickesallee als Erweiterungsstandort für die Deutsche Nationalbibliothek zu nutzen, sobald Bedarf besteht. Der Lebensmittelmarkt kann bis 2035 an seinem Standort verbleiben, während die Stadt eine Zwischennutzung plant.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Bereits vor dem Bau des aktuellen Gebäudes der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) südlich der Adickesallee hat die Stadt Frankfurt am Main der Bundesrepublik Deutschland zugesagt, die Fläche nördlich der Adickesallee als Erweiterungsstandort nutzen zu können, sobald hierfür ein Bedarf besteht. Aus diesem Grunde ist das Grundstück im rechtswirksamen Bebauungsplan als ‚Sondernutzung Bibliothek' ausgewiesen.
Sowohl die Stadt Frankfurt am Main als auch die DNB hatten das Interesse, diese Zusage rechtssicher auszugestalten. Aktuell wird von einem Bedarf für einen Erweiterungsbau im Jahr 2035 ausgegangen. Aus diesem Grund wurde auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses § 381 vom 15.07.2021 zur M 67 mit der DNB vertraglich verbindlich vereinbart, dass die Fläche zum 01.01.2035 im Erbbaurecht übernommen wird. Für die Stadt Frankfurt besteht auf dieser Grundlage die Chance, bis 2035 eine Zwischennutzung auf der Fläche rechtssicher planen zu können.
Der Mietvertrag mit der dortigen Tankstelle wurde vom Magistrat bereits zum 31.12.2022 gekündigt. An dieser Stelle wird vom Magistrat zusammen mit der Universität und der DNB die vom Ortsbeirat angesprochene Interimsnutzung, beispielsweise in Form eines Lesesaals, geplant. Die Fläche des Lebensmittelmarktes wurde von der Zwischennutzung ausgenommen, sodass dieser bis zum Jahr 2035 an dem Standort verbleiben kann. Die verbindliche Zusage über 2035 hinaus wurde von der DNB abgelehnt, da der Erweiterungsbau voraussichtlich das gesamte Baufeld in Anspruch nehmen wird. Die Entscheidung, ob im Jahr 2035 von dieser Vorgabe abgewichen werden kann, obliegt auf Grundlage der nun geschlossenen Verträge alleine der DNB.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Mai 2021OFOF 32/3Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf der Erweiterungsfläche der Deutschen NationalbibliothekOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. September 2021OMOM 720Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf der Erweiterungsfläche der Deutschen NationalbibliothekDirektanregung
- 4. Februar 2022Sie sind hierSTST 279Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf der Erweiterungsfläche der Deutschen NationalbibliothekStellungnahme
- 21. April 2022OFOF 277/3Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf dem Gelände der DNBOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 2. Juni 2022OMOM 2275Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf dem Gelände der DNBDirektanregung
- 26. September 2022Antwort des Magistrats · nach 70 WochenSTST 2214Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf dem Gelände der DNBStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab