Höchst: Gebäude und Eingang neben dem Ettinghausen-Platz
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anregung des Ortsbeirats zur Umnutzung einer Fläche neben dem Bunker am Ettinghausen-Platz als Fahrradabstellanlage geantwortet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Fläche im Eigentum der BIMA steht und derzeit vermietet ist, weshalb eine Anmietung für den vorgeschlagenen Zweck nicht möglich ist.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.:
Der Bunker am Ettinghausen-Platz steht auf dem Grundstück der Gemarkung Höchst, Flur 1 Nr. 334/223. Die in der Anregung des Ortsbeirats angesprochene Fläche der Zufahrt südlich des Bunkergebäudes ist Bestandteil dieses Grundstücks. Das Grundstück steht im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland - Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA).
Zu 2.:
Die vom Ortsbeirat angesprochene Fläche stellt die Erschließung des Bunkers dar. Sie ist aktuell von der BIMA auf unbestimmte Zeit vermietet.
Zu 3.:
Für die vom Ortsbeirat angesprochene Umnutzung als Fahrradabstellanlage wäre eine Anmietung der Fläche durch den Betreiber der vorgesehenen Fahrradabstellanlage erforderlich. Der Magistrat hat derzeit keine wirtschaftlichen und personellen Ressourcen, um an dem vorgeschlagenen Standort Grundstücke anzumieten und dort eine Fahrradabstellanlage zu errichten und zu betreiben. Die Fläche ist Bestandteil des Bunkergrundstücks und dient der Erschließung und Feuerwehrzufahrt. Die BIMA stimmt einer Vermietung dieser Fläche für den genannten Zweck zudem nicht zu.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Dezember 2021OFOF 297/6Höchst: Gebäude und Eingang neben dem Ettinghausen-PlatzOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. Januar 2022OMOM 1334Höchst: Gebäude und Eingang neben dem Ettinghausen-PlatzDirektanregung
- 9. Dezember 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 53 WochenSTST 2756Höchst: Gebäude und Eingang neben dem Ettinghausen-PlatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab