Kommunales Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten
Zusammenfassung
Der Magistrat von Frankfurt am Main schlägt vor, das Baugesetzbuch zu ändern, um das kommunale Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten wieder rechtssicher ausüben zu können. Dies ist notwendig, da eine aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts die Anwendung der Vorkaufsrechte erschwert. Ziel ist es, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in diesen Gebieten zu sichern.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Durch die vom Ortsbeirat 3 in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.11.2021 lässt sich eine Ausübung von Vorkaufsrechten auf Basis von Milieuschutzsatzungen in vielen Fällen nicht mehr rechtssicher begründen. Damit kann regelmäßig von den Erwerbern keine Abwendungsvereinbarung gefordert werden. Der Magistrat unterstützt daher die Initiative anderer Großstädte und des Ortsbeirats 3, das Baugesetzbuch zu ändern und damit Vorkaufsrechte wieder zu einem wirksamen Instrument zur Sicherung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in den Satzungsgebieten zu machen. Mit gemeinsamem Schreiben der Dezernate für Bildung, Immobilien und Neues Bauen sowie für Planen, Wohnen und Sport vom 02.03.2022 wurde Frau Bundesbauministerin Geywitz unter Verweis auf das in der Anregung genannten Urteil auf den sich ergebenden Sachstand hingewiesen und dringend gebeten, sich für eine Reform des Kommunalen Vorkaufsrechtes einzusetzen. Es wurde betont, dass sich die Stadt Frankfurt am Main vollumfänglich den Initiativen der Städte Berlin, München und Hamburg anschließt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2022OFOF 206/3Kommunales Vorkaufsrecht in MilieuschutzgebietenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Februar 2022OMOM 1756Kommunales Vorkaufsrecht in MilieuschutzgebietenDirektanregung
- 9. Dezember 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 2739Kommunales Vorkaufsrecht in MilieuschutzgebietenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab