Kommunales Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, sich für eine schnelle Überarbeitung des Baugesetzbuchs einzusetzen, um das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten rechtssicher anzuwenden. Dies ist notwendig, um Spekulation und Verdrängung im Frankfurter Nordend entgegenzuwirken.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Das Vorkaufsrecht der Kommunen in sogenannten Milieuschutzgebieten kann seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.11.21 nicht mehr rechtssicher angewendet werden. Damit fehlt auch in Frankfurter Nordend ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Spekulation und Verdrängung, denn auch wenn es selten ausgeübt wird, wirkt die Option abschreckend und schützt vor den schlimmsten Auswüchsen der Spekulation mit Wohnraum. Abhilfe könnte eine Änderung im Wortlaut des Baugesetzbuchs bringen, auf den sich das Urteil aus Leipzig bezieht. Während sich daher andere Städte gemeinsam auf den Weg gemacht haben, die Bundesregierung aufzufordern, schnell durch eine Reform des Baugesetzbuchs tätig zu werden, ist von offizieller Seite des Magistrats und speziell durch den Oberbürgermeister noch keine Aktivität bekannt geworden.
Dies voraus geschickt möge der Ortsbeirat beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, sich öffentlichkeitswirksam für eine schnelle Überarbeitung des Baugesetzbuchs einzusetzen und sich den Initiativen anderer Großstädte wie Berlin, Hamburg und München, anzuschließen.
Begründung
Milieuschutzgebieten Das Vorkaufsrecht der Kommunen in sogenannten Milieuschutzgebieten kann seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.11.21 nicht mehr rechtssicher angewendet werden. Damit fehlt auch in Frankfurter Nordend ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Spekulation und Verdrängung, denn auch wenn es selten ausgeübt wird, wirkt die Option abschreckend und schützt vor den schlimmsten Auswüchsen der Spekulation mit Wohnraum. Abhilfe könnte eine Änderung im Wortlaut des Baugesetzbuchs bringen, auf den sich das Urteil aus Leipzig bezieht. Während sich daher andere Städte gemeinsam auf den Weg gemacht haben, die Bundesregierung aufzufordern, schnell durch eine Reform des Baugesetzbuchs tätig zu werden, ist von offizieller Seite des Magistrats und speziell durch den Oberbürgermeister noch keine Aktivität bekannt geworden. Dies voraus geschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich öffentlichkeitswirksam für eine schnelle Überarbeitung des Baugesetzbuchs einzusetzen und sich den Initiativen anderer Großstädte wie Berlin, Hamburg und München, anzuschließen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2022Sie sind hierOFOF 206/3Kommunales Vorkaufsrecht in MilieuschutzgebietenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Februar 2022OMOM 1756Kommunales Vorkaufsrecht in MilieuschutzgebietenDirektanregung
- 9. Dezember 2022Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 2739Kommunales Vorkaufsrecht in MilieuschutzgebietenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)