Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Kommunales Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 3
45 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, sich für eine schnelle Überarbeitung des Baugesetzbuchs einzusetzen, um die Rechtssicherheit des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten zu gewährleisten. Dies ist notwendig, um Spekulation und Verdrängung im Frankfurter Nordend entgegenzuwirken.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Stadtplanung verfolgen

Anregung

Das Vorkaufsrecht der Kommunen in sogenannten Milieuschutzgebieten kann seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.11.2021 nicht mehr rechtssicher angewendet werden. Damit fehlt auch im Frankfurter Nordend ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Spekulation und Verdrängung, denn auch wenn es selten ausgeübt wird, wirkt die Option abschreckend und schützt vor den schlimmsten Auswüchsen der Spekulation mit Wohnraum. Abhilfe könnte eine Änderung im Wortlaut des Baugesetzbuchs im Hinblick auf die generelle Rechtssicherheit des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten bringen, auf den sich das Urteil aus Leipzig bezieht. Während sich daher andere Städte gemeinsam auf den Weg gemacht haben, die Bundesregierung aufzufordern, schnell durch eine Reform des Baugesetzbuchs im Hinblick auf die generelle Rechtssicherheit des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten tätig zu werden, ist von offizieller Seite des Magistrats und speziell durch den Oberbürgermeister noch keine Aktivität bekannt geworden.

Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, sich öffentlichkeitswirksam für eine schnelle Überarbeitung des Baugesetzbuchs im Hinblick auf die generelle Rechtssicherheit des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten einzusetzen und sich den Initiativen anderer Großstädte wie Berlin, Hamburg und München anzuschließen.

Begründung

Milieuschutzgebieten Das Vorkaufsrecht der Kommunen in sogenannten Milieuschutzgebieten kann seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.11.2021 nicht mehr rechtssicher angewendet werden. Damit fehlt auch im Frankfurter Nordend ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Spekulation und Verdrängung, denn auch wenn es selten ausgeübt wird, wirkt die Option abschreckend und schützt vor den schlimmsten Auswüchsen der Spekulation mit Wohnraum. Abhilfe könnte eine Änderung im Wortlaut des Baugesetzbuchs im Hinblick auf die generelle Rechtssicherheit des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten bringen, auf den sich das Urteil aus Leipzig bezieht. Während sich daher andere Städte gemeinsam auf den Weg gemacht haben, die Bundesregierung aufzufordern, schnell durch eine Reform des Baugesetzbuchs im Hinblick auf die generelle Rechtssicherheit des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten tätig zu werden, ist von offizieller Seite des Magistrats und speziell durch den Oberbürgermeister noch keine Aktivität bekannt geworden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Januar 2022OFOF 206/3Kommunales Vorkaufsrecht in MilieuschutzgebietenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 18. Februar 2022Sie sind hier
    OMOM 1756Kommunales Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten
    Direktanregung
  3. 9. Dezember 2022Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 2739Kommunales Vorkaufsrecht in MilieuschutzgebietenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 3
Sitzung 12 · 07.07.2022
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 13 · 15.09.2022
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 15 · 10.11.2022
TO I, TOP 42
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen