Kommunales Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, sich für eine schnelle Überarbeitung des Baugesetzbuchs einzusetzen, um die Rechtssicherheit des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten zu gewährleisten. Dies ist notwendig, um Spekulation und Verdrängung im Frankfurter Nordend entgegenzuwirken.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Das Vorkaufsrecht der Kommunen in sogenannten Milieuschutzgebieten kann seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.11.2021 nicht mehr rechtssicher angewendet werden. Damit fehlt auch im Frankfurter Nordend ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Spekulation und Verdrängung, denn auch wenn es selten ausgeübt wird, wirkt die Option abschreckend und schützt vor den schlimmsten Auswüchsen der Spekulation mit Wohnraum. Abhilfe könnte eine Änderung im Wortlaut des Baugesetzbuchs im Hinblick auf die generelle Rechtssicherheit des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten bringen, auf den sich das Urteil aus Leipzig bezieht. Während sich daher andere Städte gemeinsam auf den Weg gemacht haben, die Bundesregierung aufzufordern, schnell durch eine Reform des Baugesetzbuchs im Hinblick auf die generelle Rechtssicherheit des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten tätig zu werden, ist von offizieller Seite des Magistrats und speziell durch den Oberbürgermeister noch keine Aktivität bekannt geworden.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, sich öffentlichkeitswirksam für eine schnelle Überarbeitung des Baugesetzbuchs im Hinblick auf die generelle Rechtssicherheit des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten einzusetzen und sich den Initiativen anderer Großstädte wie Berlin, Hamburg und München anzuschließen.
Begründung
Milieuschutzgebieten Das Vorkaufsrecht der Kommunen in sogenannten Milieuschutzgebieten kann seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.11.2021 nicht mehr rechtssicher angewendet werden. Damit fehlt auch im Frankfurter Nordend ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Spekulation und Verdrängung, denn auch wenn es selten ausgeübt wird, wirkt die Option abschreckend und schützt vor den schlimmsten Auswüchsen der Spekulation mit Wohnraum. Abhilfe könnte eine Änderung im Wortlaut des Baugesetzbuchs im Hinblick auf die generelle Rechtssicherheit des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten bringen, auf den sich das Urteil aus Leipzig bezieht. Während sich daher andere Städte gemeinsam auf den Weg gemacht haben, die Bundesregierung aufzufordern, schnell durch eine Reform des Baugesetzbuchs im Hinblick auf die generelle Rechtssicherheit des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten tätig zu werden, ist von offizieller Seite des Magistrats und speziell durch den Oberbürgermeister noch keine Aktivität bekannt geworden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2022OFOF 206/3Kommunales Vorkaufsrecht in MilieuschutzgebietenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Februar 2022Sie sind hierOMOM 1756Kommunales Vorkaufsrecht in MilieuschutzgebietenDirektanregung
- 9. Dezember 2022Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 2739Kommunales Vorkaufsrecht in MilieuschutzgebietenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0