Zukunft des Kirchengrundstücks von St. Matthias in der Thomas-Mann-Straße
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Zukunft des Kirchengrundstücks von St. Matthias. Es wird darauf hingewiesen, dass die katholische Kirche keine Verpflichtungen hat, dauerhaft kirchliche Angebote bereitzustellen. Zudem sind alle Gebäude der Liegenschaft als Einzelkulturdenkmale erfasst.
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Thomas-Mann-Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Thomas-Mann-Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu 1. und zu 4. Herr Bürgermeister Becker hat am 04.11.2019 ein entsprechendes Schreiben an den Bischof des Bistums Limburg, Herrn Dr. Bätzing, gerichtet. Bislang steht die Antwort aus. Sobald die Antwort vorliegt, wird eine abschließende Stellungnahme verfasst.
Zu 2. Aus der Festsetzung "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf - kath. Kirchenzentrum" sind keine Verpflichtungen für die katholische Kirche abzuleiten, an dieser Stelle dauerhaft ein Angebot an kirchlichen Angeboten und begleitenden Nutzungen anzubieten.
Zu 3. Alle Gebäude der Liegenschaft sind als Einzelkulturdenkmale gemäß § 2 (1) HDSchG erfasst. In der Anlage zur Kenntnis der Ausweisungstext aus der Denkmaltopographie "Nachkriegskirchen in Frankfurt am Main (1945-76)". Der Lageplan weist die Kulturdenkmale in Rot aus.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. März 2019OFOF 417/8Zukunft des Kirchengrundstücks von St. Matthias in der Thomas-Mann-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. März 2019OAOA 377Zukunft des Kirchengrundstücks von St. Matthias in der Thomas-Mann-StraßeAnregung
- 2. September 2019STST 1676Zukunft des Kirchengrundstücks von St. Matthias in der Thomas-Mann-StraßeStellungnahme
- 17. Januar 2020Sie sind hierSTST 26Zukunft des Kirchengrundstücks von St. Matthias in der Thomas-Mann-StraßeStellungnahme
- 6. März 2020Antwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 415Zukunft des Kirchengrundstücks von St. Matthias in der Thomas-Mann-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab