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Zukunft des Kirchengrundstücks von St. Matthias in der Thomas-Mann-Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
52 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Zukunft des Kirchengrundstücks von St. Matthias. Es wird darauf hingewiesen, dass die katholische Kirche keine Verpflichtungen hat, dauerhaft kirchliche Angebote bereitzustellen. Zudem sind alle Gebäude der Liegenschaft als Einzelkulturdenkmale erfasst.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu 1. und zu 4. Herr Bürgermeister Becker hat am 04.11.2019 ein entsprechendes Schreiben an den Bischof des Bistums Limburg, Herrn Dr. Bätzing, gerichtet. Bislang steht die Antwort aus. Sobald die Antwort vorliegt, wird eine abschließende Stellungnahme verfasst.

Zu 2. Aus der Festsetzung "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf - kath. Kirchenzentrum" sind keine Verpflichtungen für die katholische Kirche abzuleiten, an dieser Stelle dauerhaft ein Angebot an kirchlichen Angeboten und begleitenden Nutzungen anzubieten.

Zu 3. Alle Gebäude der Liegenschaft sind als Einzelkulturdenkmale gemäß § 2 (1) HDSchG erfasst. In der Anlage zur Kenntnis der Ausweisungstext aus der Denkmaltopographie "Nachkriegskirchen in Frankfurt am Main (1945-76)". Der Lageplan weist die Kulturdenkmale in Rot aus.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. März 2019OFOF 417/8Zukunft des Kirchengrundstücks von St. Matthias in der Thomas-Mann-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 21. März 2019OAOA 377Zukunft des Kirchengrundstücks von St. Matthias in der Thomas-Mann-StraßeAnregung
  3. 2. September 2019STST 1676Zukunft des Kirchengrundstücks von St. Matthias in der Thomas-Mann-StraßeStellungnahme
  4. 17. Januar 2020Sie sind hier
    STST 26Zukunft des Kirchengrundstücks von St. Matthias in der Thomas-Mann-Straße
    Stellungnahme
  5. 6. März 2020Antwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 415Zukunft des Kirchengrundstücks von St. Matthias in der Thomas-Mann-StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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