Fachgerechte Grünpflegearbeiten durch Subunternehmen sicherstellen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Sicherstellung fachgerechter Grünpflegearbeiten durch Subunternehmen. Es werden Kriterien für die Eignung der Bieter festgelegt und die Überprüfung der fachlichen Eignung sowie die Kontrolle der Arbeiten beschrieben. Ziel ist es, die Qualität der Grünpflege zu gewährleisten und rechtliche Regelungen einzuhalten.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu Frage 1:
Im Rahmen von Ausschreibungen und Vergaben werden fachspezifische und den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entsprechende Eignungskriterien (z. B. gärtnerische Ausbildung und berufliche Qualifikation der einzusetzenden Mitarbeitenden) festgelegt, die ein Bietender in einem solchen Verfahren einhalten muss. Die Angaben der Bieter werden im Vergabeverfahren von den zuständigen Vergabestellen (einschl. der Geschäftsstelle der Magistratsvergabekommission, GMVK in der Stadtkämmerei) vor einer Vergabeentscheidung und vor der Zuschlagerteilung eingehend geprüft.
Zu Frage 2:
Die fachliche Eignung wird beim Auswahlverfahren im Rahmen der Ausschreibung nach den Regeln der geltenden Vergabevorschriften überprüft. (vgl. auch Antwort zu 1.)
Zu Frage 3:
Während der Ausführung finden stichprobenartige Kontrollen bzgl. der fachgerechten Ausführung der Arbeiten statt.
Zu Frage 4:
Die Abnahme der Arbeiten erfolgt anhand von Leistungsnachweisen, die die Firmen nach jedem Pflegegang einreichen müssen und durch örtliche Inaugenscheinnahmen.
Zu Frage 5:
Nicht fachgerechte Arbeiten werden mit einer den Arbeiten angemessenen Frist gemäß den geltenden rechtlichen Regelungen angemahnt.
Bei Nichterfüllung der Leistung werden diese in Abzug gebracht.
Zu Frage 6:
Es sind keine gesonderten Vertragsstrafen vereinbart.
Bei irreparablen Schäden wird die Firma zu Schadensersatz aufgefordert.
Die Abwicklung erfolgt im Rahmen der geltenden rechtlichen Regelungen bzw. versicherungsrechtlichen Regelungen über die jeweiligen Haftpflichtversicherungen.
Zu Frage 7 und 8:
Anfragen aus der Bürgerschaft wird nachgegangen und es erfolgt in der Regel eine zeitnahe Stellungnahme bzw. Beantwortung. Bei aufwändigen Antworten oder notwendigen Recherchen kann es durchaus auch entsprechende Eingangsbestätigungen oder Zwischennachrichten geben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2022OFOF 571/1Fachgerechte Grünpflegearbeiten durch Subunternehmen sicherstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. September 2022OMOM 2628Fachgerechte Grünpflegearbeiten durch Subunternehmen sicherstellenDirektanregung
- 5. Dezember 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2677Fachgerechte Grünpflegearbeiten durch Subunternehmen sicherstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab