Fachgerechte Grünpflegearbeiten durch Subunternehmen sicherstellen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Fachfirmen für Grünpflegearbeiten zu überprüfen und zu berichten. Dies geschieht aufgrund wiederholter Beschwerden über mangelhafte Gartenarbeiten, die zu Schäden an Pflanzen führen. Ziel ist es, die Qualität der durchgeführten Arbeiten zu sichern und die Zufriedenheit der Bürger zu erhöhen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten:
- Welche Kriterien finden bei den Auswahlverfahren von Fachfirmen Anwendung, die Rückschnitte an Sträuchern und Bäumen vornehmen, Rasen mähen, Laub entfernen, Unkraut entfernen und andere ähnliche Arbeiten in städtischen Grünanlagen ausführen?
- Wird und wenn ja, in welcher Weise die fachliche Eignung eines Unternehmens geprüft?
- Finden wenigstens stichprobenartig Kontrollen während der Ausführung von Arbeiten statt, um a) die korrekte Ausführung der beauftragten Arbeiten zu überwachen und
b) sicherzustellen, dass das eingesetzte Personal den Anforderungen entspricht?
Wenn ja, wie viel Prozent der Aufträge werden in dieser Weise begleitet?
- In welcher Weise werden die durchgeführten Arbeiten nach einer Fertigstellung durch das Unternehmen abgenommen? Wie wird die korrekte Durchführung dokumentiert?
- Wie geht der Magistrat vor, wenn offensichtlich nicht fachgerecht gearbeitet wurde? Werden Fristen zur Nachbesserung gesetzt?
- Sind im Falle einer nicht fachgerechten Ausführung Vertragsstrafen vereinbart, sofern das Unternehmen nicht nachbessert bzw. nachbessern kann, da der Schaden irreparabel ist?
- Sofern Bürgerinnen oder Bürger Minderleistungen beim Magistrat melden, was unternimmt der Magistrat darauf hin und wann geschieht dies in der Regel?
- Innerhalb welcher Frist werden solche Beobachtungen der Bürgerschaft beantwortet? Welche Maßnahmen wird der Magistrat ergreifen, um diese Frist zu verkürzen?
Begründung
Immer wieder erreichen den Ortsbeirat Beschwerden über offensichtlich mangelhaft ausgeführte Gartenarbeiten. Menschen, die sich an grünen Sträuchern und Bäumen täglich erfreuen, müssen erleben, dass diese brutal zurückgeschnitten werden und dadurch im Folgejahr absterben. Wenn kahle Flächen gerade mit etwas neuem Grün bewachsen sind und dieses erste Blüten trägt, wird die Fläche kompromisslos umgepflügt und damit zerstört. Mäharbeiten werden kostenintensiv durchgeführt, obwohl gar kein Bedarf dafür besteht. Die "Entfernung von Laub" führt alljährlich zu enormen Schäden an Flora und Fauna, da Maschinen zum Einsatz kommen, mit denen Baumrinde und Sträucher beschädigt werden. Auch der Umgang mit dem Rechen wird selten beherrscht, denn damit werden Pflanzen jährlich aufs Neue entfernt, sodass nur noch die robusten, aber eher unansehnlichen Pflanzen überleben können. Alternativen wie zum Beispiel das Liegenlassen von Laub werden vom Grünflächenamt offenbar nicht in Erwägung gezogen. Während des Austauschs von Sand an Spielplätzen werden regelmäßig benachbarte Flächen platt gefahren, ohne dass dies den Auftraggeber interessiert. Beschwerden oder Hinweise über solche "Arbeiten" scheinen meist am Grünflächenamt abzuprallen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2022OFOF 571/1Fachgerechte Grünpflegearbeiten durch Subunternehmen sicherstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. September 2022Sie sind hierOMOM 2628Fachgerechte Grünpflegearbeiten durch Subunternehmen sicherstellenDirektanregung
- 5. Dezember 2022Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2677Fachgerechte Grünpflegearbeiten durch Subunternehmen sicherstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats