Fachgerechte Grünpflegearbeiten durch Subunternehmen sicherstellen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Kriterien und Kontrollen für die Auswahl von Fachfirmen für Grünpflegearbeiten zu überprüfen. Dies geschieht aufgrund wiederholter Beschwerden über mangelhafte Gartenarbeiten, die Flora und Fauna schädigen. Ziel ist es, die Qualität der Grünpflege in Frankfurt am Main zu verbessern.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten:
- Welche Kriterien finden bei den Auswahlverfahren von Fachfirmen Anwendung, die Rückschnitte an Sträuchern und Bäumen vornehmen, Rasen mähen, Laub entfernen, "Unkraut" entfernen und andere ähnliche Arbeiten in städtischen Grünanlagen ausführen?
- Wird und wenn ja in welcher Weise wird die fachliche Eignung eines Unternehmens geprüft?
- Finden wenigstens stichprobenartig Kontrollen während der Ausführung von Arbeiten statt, um
- a)die korrekte Ausführung der beauftragten Arbeiten zu überwachen und
- b)sicher zu stellen, dass das eingesetzte Personal den Anforderungen entspricht?
Wenn ja, wie viel Prozent der Aufträge werden in dieser Weise begleitet?
- In welcher Weise werden die durchgeführten Arbeiten nach einer Fertigstellung durch das Unternehmen abgenommen? Wie wird die korrekte Durchführung dokumentiert?
- Wie geht der Magistrat vor, wenn offensichtlich nicht fachgerecht gearbeitet wurde? Werden Fristen zur Nachbesserung gesetzt?
- Sind im Falle einer nicht fachgerechten Ausführung Vertragsstrafen vereinbart, sofern das Unternehmen nicht nachbessert bzw. nachbessern kann, da der Schaden irreparabel ist?
- Sofern Bürgerinnen oder Bürger Minderleistungen beim Magistrat melden, was unternimmt der Magistrat darauf hin und wann geschieht dies in der Regel?
- Innerhalb welcher Frist werden solche Beobachtungen der Bürgerschaft beantwortet? Welche Maßnahmen wird der Magistrat ergreifen um diese Frist zu verkürzen?
Begründung
Immer wieder erreichen den Ortsbeirat Beschwerden über offensichtlich mangelhaft ausgeführte Gartenarbeiten. Menschen, die sich an grünen Sträuchern und Bäumen täglich erfreuen, müssen erleben, dass diese brutal zurück geschnitten werden und dadurch im Folgejahr absterben. Wenn kahle Flächen gerade mit etwas neuem Grün bewachsen sind und dieses erste Blüten trägt, wird die Fläche kompromisslos umgepflügt und damit zerstört. Mäharbeiten werden kostenintensiv durchgeführt, obwohl gar kein Bedarf dafür besteht. Die "Entfernung von Laub" führt alljährlich zu enormen Schäden an Flora und Fauna, da Maschinen zum Einsatz kommen, mit denen Baumrinde und Sträucher beschädigt werden. Auch der Umgang mit dem Rechen wird selten beherrscht, denn damit werden Pflanzen jährlich aufs Neue entfernt, so dass nur noch die robusten, aber eher unansehnlichen Pflanzen überleben können. Alternativen wie zum Beispiel das Liegen lassen von Laub werden vom Grünflächenamt offenbar nicht in Erwägung gezogen. Während des Austauschs von Sand an Spielplätzen werden regelmäßig benachbarte Flächen platt gefahren, ohne dass dies den Auftraggeber interessiert. Beschwerden oder Hinweise über solche "Arbeiten" scheinen meist am Grünflächenamt abzuprallen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2022Sie sind hierOFOF 571/1Fachgerechte Grünpflegearbeiten durch Subunternehmen sicherstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. September 2022OMOM 2628Fachgerechte Grünpflegearbeiten durch Subunternehmen sicherstellenDirektanregung
- 5. Dezember 2022Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2677Fachgerechte Grünpflegearbeiten durch Subunternehmen sicherstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI