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Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg/Thudichumstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 262

Betreff: Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg/Thudichumstraße In der Thudichumstraße und im Hausener Wegs entsprechen die Radwege nicht mehr den vorgeschriebenen Anforderungen. Der Radweg ist zu schmal, auch der angrenzende Gehweg hat keine ausreichende Breite. Zudem existiert kein Sicherheitstrennstreifen als Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Radweg. Hinzu kommt, dass aufgrund der Grundstückszufahrten und Einmündungen sowie Schachtdeckel zahlreiche Unebenheiten im Radwegverlauf liegen, welche im Vergleich zur asphaltierten Fahrbahn unattraktiv wirken. Daher hat der Magistrat die Benutzungspflicht für den Radweg aufgehoben. Der Einsatz von Hinweisschildern für Autofahrende ist in der Straßenverkehrs-Ordnung nicht vorgesehen und würde zu einer Überschilderung führen. Der Magistrat weist auf legales Fahrbahn-Radeln daher über die Markierung von Fahrradpiktogrammen auf der Fahrbahn hin. Aufgrund des vorhandenen Straßenquerschnitts ist leider keine bedarfsgerechte Radverkehrsführung möglich. Erst im Zuge einer Neuaufteilung der Verkehrsflächen könnten beispielsweise durch Markierung von Schutzstreifen oder Radstreifen ein deutliches Angebot für den Radverkehr geschaffen und die vorhandenen Radwege zurückgebaut werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Oktober 2017OFOF 205/7Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg/ThudichumstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 24. Oktober 2017OMOM 2234Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg/ThudichumstraßeDirektanregung
  3. 9. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 262Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg/Thudichumstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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