Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg/Thudichumstraße
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Thudichumstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung im Hausener Weg15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Postdienstleistungen in der Thudichumstraße erhalten27.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Einrichtung eines Sperrmüllsammelbereichs in der Antoninusstraße 76 bis 8424.04.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Thudichumstraße per E-MailBegründung
Hausener Weg/Thudichumstraße Die Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg und in der Thudichumstraße wurde bereits im Jahr 2012 aufgehoben. Da jedoch der Radweg weiterhin Bestand hat und auch benutzt werden darf, ist dies vielen Autofahrer*innen nicht bewusst. Radfahrer*innen werden teilweise beschimpft und von ihnen dazu gedrängt, den Radweg zu nutzen. Die zusätzlich installierten Piktogramme haben den Radverkehr stärker auf die Straße verlagert, weil vielen Radfahrer*innen die aufgehobene Benutzungspflicht erst bewusstgeworden ist. Das oben beschriebene Verhalten der Autofahrer*innen kann allerdings weiter beobachtet werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die darüber informieren, dass die Radwege im Hausener Weg und in der Thudichumstraße nicht benutzt werden müssen.
Inhalt
Antrag vom 10.10.2017, OF 205/7
Betreff: Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg/Thudichumstraße Die Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg und in der Thudichumstraße wurde bereits im Jahr 2012 aufgehoben. Da jedoch der Radweg weiterhin Bestand hat und auch benutzt werden darf, ist dies vielen Autofahrer*innen nicht bewusst. Radfahrer*innen werden teilweise beschimpft und von ihnen dazu gedrängt, den Radweg zu nutzen. Die zusätzlich installierten Piktogramme haben den Radverkehr stärker auf die Straße verlagert, weil vielen Radfahrer*innen die aufgehobene Benutzungspflicht erst bewusstgeworden ist. Das oben beschriebene Verhalten der Autofahrer*innen kann allerdings weiter beobachtet werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die darüber informieren, dass die Radwege im Hausener Weg und in der Thudichumstraße nicht benutzt werden müssen.Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2017Sie sind hierOFOF 205/7Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg/ThudichumstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Oktober 2017OMOM 2234Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg/ThudichumstraßeDirektanregung
- 9. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 262Benutzungspflicht der Radwege im Hausener Weg/ThudichumstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Ablehnung)