Barrierefreier Zugang zum 16. Polizeirevier
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2014, ST 257
Betreff: Barrierefreier Zugang zum 16. Polizeirevier Da diese Angelegenheit ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der Landespolizei liegt, wurde das Polizeipräsidium Frankfurt am Main um eine Stellungnahme gebeten. Von dort wurde uns mitgeteilt, dass die Hilfebedürftigen bisher durch Beamte des Reviers unterstützt wurden bzw. Rollstuhlfahrer mitsamt Rollstuhl durch die Beamten über die zwei Stufen der Treppe getragen wurden. Der Hausbesitzer der Liegenschaft ist jedoch bereits über die Notwendigkeit eines behindertengerechten Umbaus informiert und hat diesem auch zugestimmt. Da auch bei anderen Revieren im Zuständigkeitsbereich des PP Frankfurt Umbaumaßnahmen erforderlich sind und diese nach einer priorisierten Reihenfolge abgearbeitet werden, ist mit einem Umbautermin des 16. Polizeireviers nach Informationen des Hauseigentümers ab "Mitte 2014" zu rechnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2013OFOF 867/6Barrierefreier Zugang zum 16. PolizeirevierOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. November 2013OMOM 2686Barrierefreier Zugang zum 16. PolizeirevierDirektanregung
- 17. Februar 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 257Barrierefreier Zugang zum 16. PolizeirevierStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab