A 661: Betonschutzwände ohne Reflektoren und Markierungen
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2535
Betreff: A 661: Betonschutzwände ohne Reflektoren und Markierungen Die für die Autobahn zuständige Behörde des Landes Hessen, Hessen Mobil, hat die bereits vorhandenen reflektierenden Markierungen gereinigt und wird dies auch künftig sicherstellen. Weitere Maßnahmen sind von Seiten des Landes nicht geplant.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. April 2017OFOF 145/12Autobahn 661: Betonschutzwände ohne Reflektoren und MarkierungenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 21. April 2017OMOM 1452A 661: Betonschutzwände ohne Reflektoren und MarkierungenDirektanregung
- 24. Juli 2017STST 1275A 661: Betonschutzwände ohne Reflektoren und MarkierungenStellungnahme
- 22. Dezember 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 2535A 661: Betonschutzwände ohne Reflektoren und MarkierungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab