A 661: Betonschutzwände ohne Reflektoren und Markierungen
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1275
Betreff: A 661: Betonschutzwände ohne Reflektoren und Markierungen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. April 2017OFOF 145/12Autobahn 661: Betonschutzwände ohne Reflektoren und MarkierungenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 21. April 2017OMOM 1452A 661: Betonschutzwände ohne Reflektoren und MarkierungenDirektanregung
- 24. Juli 2017Sie sind hierSTST 1275A 661: Betonschutzwände ohne Reflektoren und MarkierungenStellungnahme
- 22. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 2535A 661: Betonschutzwände ohne Reflektoren und MarkierungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab