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Autobahn 661: Betonschutzwände ohne Reflektoren und Markierungen

Vorlagentyp: OFLINKE
37 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Reflektoren und Markierungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Betonschutzwände auf der A661 mit Reflektoren auszustatten, oder bei den zuständigen Landesbehörden darauf hinzuwirken, dass diese dies umsetzten. Auf der Autobahn 661 am Bad Homburger Kreuz, kurz vor der Ausfahrt in Richtung Kalbach (direkt unter der A5 Autobahnbrücke), sind Betonschutzwände, die auf dem Mittelstreifen stehen, um an der Ausfahrt der A5 Unfälle zu vermeiden. Leider sind diese Betonschutzwände nicht mit Reflektoren ausgestattet und haben ebenfalls keine Markierungen, die den Autofahrer auf diese aufmerksam machen könnten. Reflektoren sind grundsätzlich erforderlich und Vorschrift nach ZTV-SA 97(Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen). Begründung: Tagsüber sind die Betonschutzwände nicht zu übersehen, aber sobald es dunkel wird (oder dazu noch regnen sollte), sind Betonschutzwände und Asphalt (der Autobahn) nicht mehr voneinander zu unterscheiden. Unter der Brücke (die über die Autobahn 661 führt) ist es noch dunkler, da unter der Brücke nicht beleuchtet wird. Somit ist die Sicht auf die Betonschutzwänden noch geringer. Sie sind sozusagen schon fast unsichtbar. Dies ist eine Gefahrenstelle die beseitigt werden sollte. Anlage 1 (ca. 488 KB)

Inhalt

Antrag vom 09.04.2017, OF 145/12

Betreff: Autobahn 661: Betonschutzwände ohne Reflektoren und Markierungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Betonschutzwände auf der A661 mit Reflektoren auszustatten, oder bei den zuständigen Landesbehörden darauf hinzuwirken, dass diese dies umsetzten. Auf der Autobahn 661 am Bad Homburger Kreuz, kurz vor der Ausfahrt in Richtung Kalbach (direkt unter der A5 Autobahnbrücke), sind Betonschutzwände, die auf dem Mittelstreifen stehen, um an der Ausfahrt der A5 Unfälle zu vermeiden. Leider sind diese Betonschutzwände nicht mit Reflektoren ausgestattet und haben ebenfalls keine Markierungen, die den Autofahrer auf diese aufmerksam machen könnten. Reflektoren sind grundsätzlich erforderlich und Vorschrift nach ZTV-SA 97(Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen).

Begründung: Tagsüber sind die Betonschutzwände nicht zu übersehen, aber sobald es dunkel wird (oder dazu noch regnen sollte), sind Betonschutzwände und Asphalt (der Autobahn) nicht mehr voneinander zu unterscheiden. Unter der Brücke (die über die Autobahn 661 führt) ist es noch dunkler, da unter der Brücke nicht beleuchtet wird. Somit ist die Sicht auf die Betonschutzwänden noch geringer. Sie sind sozusagen schon fast unsichtbar. Dies ist eine Gefahrenstelle die beseitigt werden sollte. Anlage 1 (ca. 488 KB)Beratung im Ortsbeirat: 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. April 2017Sie sind hier
    OFOF 145/12Autobahn 661: Betonschutzwände ohne Reflektoren und Markierungen
    Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 21. April 2017OMOM 1452A 661: Betonschutzwände ohne Reflektoren und MarkierungenDirektanregung
  3. 24. Juli 2017STST 1275A 661: Betonschutzwände ohne Reflektoren und MarkierungenStellungnahme
  4. 22. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 2535A 661: Betonschutzwände ohne Reflektoren und MarkierungenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 12
Sitzung 11 · 21.04.2017
TO I, TOP 10
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1452 2017 Die Vorlage OF 145/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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