A 661: Betonschutzwände ohne Reflektoren und Markierungen
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Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1452 entstanden aus Vorlage: OF 145/12 vom 09.04.2017
Betreff: A 661: Betonschutzwände ohne Reflektoren und Markierungen Der Magistrat wird gebeten, die Betonschutzwände auf der A 661 mit Reflektoren auszustatten oder bei den zuständigen Landesbehörden darauf hinzuwirken, dass diese die Anregung umsetzen. Auf der A 661 am Bad Homburger Kreuz, kurz vor der Ausfahrt in Richtung Kalbach (direkt unter der A 5-Autobahnbrücke), sind Betonschutzwände, die auf dem Mittelstreifen stehen, um an der Ausfahrt der A 5 Unfälle zu vermeiden. Leider sind diese Betonschutzwände nicht mit Reflektoren ausgestattet und haben ebenfalls keine Markierungen, die den Autofahrer auf diese aufmerksam machen könnten. Reflektoren sind grundsätzlich erforderlich und Vorschrift nach ZTV-SA 97 (Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen).
Begründung: Tagsüber sind die Betonschutzwände nicht zu übersehen, aber sobald es dunkel wird (und es dazu noch regnen sollte), sind Betonschutzwände und Asphalt (der Autobahn) nicht mehr voneinander zu unterscheiden. Unter der Brücke (die über die A 661 führt) ist es noch dunkler, da dieser Bereich nicht beleuchtet wird. Somit ist die Sicht auf die Betonschutzwände noch geringer. Sie sind sozusagen schon fast unsichtbar. Dies ist eine Gefahrenstelle, die beseitigt werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. April 2017OFOF 145/12Autobahn 661: Betonschutzwände ohne Reflektoren und MarkierungenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 21. April 2017Sie sind hierOMOM 1452A 661: Betonschutzwände ohne Reflektoren und MarkierungenDirektanregung
- 24. Juli 2017STST 1275A 661: Betonschutzwände ohne Reflektoren und MarkierungenStellungnahme
- 22. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 2535A 661: Betonschutzwände ohne Reflektoren und MarkierungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats