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Nachgefragt: Neues Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim an der Hessestraße

Vorlagentyp: STMagistrat
261 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 250

Betreff: Nachgefragt: Neues Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim an der Hessestraße Zu Frage 1: Eine zwingende Voraussetzung für das geplante Neubauvorhaben ist der Abschluss eines Grundstückstauschvertrages zwischen dem Liegenschaftsamt der Stadt Frankfurt am Main und der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF), für die in Erbpacht bereitzustellende Grundstücksfläche der VGF. Die dafür erforderliche Beschlussvorlage wurde den Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Sobald der bereits inhaltlich abgestimmte Erbbauvertrag zwischen der VGF und der BKRZ GmbH & Co. KG, als Bauherrin des Feuerwehr-Gerätehauses, abgeschlossen ist, kann die Baumaßnahme zügig begonnen werden. Die Baugenehmigung für das geplante Bauprojekt liegt vor. In der Erwartung einer raschen Beordnung der vorgenannten Grundstückangelegenheiten rechnet der Magistrat mit einem voraussichtlichen Baubeginn frühestens im Frühjahr 2017. Zu Frage 2: Beim Neubau von Feuerwehr-Gerätehäusern durch die BKRZ GmbH & Co. KG beträgt die durchschnittliche Bauzeit von Baubeginn bis zur Fertigstellung ca. 12 - 14 Monate. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein reibungsloser Projektablauf, der nicht durch Unvorhergesehenes, wie etwa eventuell während des Bauablaufs festgestellte Bodenkontaminierungen, beeinträchtigt wird. Zu Frage 3: Im Rahmen der Suche eines einsatztaktisch geeigneten Grundstücks mussten in den weiteren Verhandlungen komplexe Problem- und Fragestellungen, etwa zu den Grundstücksangelegenheiten, mit den verschiedenen Beteiligten erörtert und nach Lösungen gesucht werden (siehe hierzu auch die Antworten zu Frage 1). Zu Frage 4: Das in der Dillgasse 8 vorhandene Feuerwehr-Gerätehaus befindet sich im Eigentum der BKRZ GmbH & Co. KG. Nach Fertigstellung des Neubaus des Feuerwehr-Gerätehauses Heddernheim wird dieser Standort voraussichtlich nicht mehr für Feuerwehrzwecke benötigt. Grundsätzlich soll der bisherige Standort zur Refinanzierung des Neubauvorhabens herangezogen werden. Weiterführende Pläne über eine künftige Nutzung bestehen derzeit noch nicht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Februar 2012STST 224Das Feuerwehrgerätehaus muss in Heddernheim bleibenStellungnahme
  2. 6. August 2012STST 1199Das Feuerwehrgerätehaus muss in Heddernheim bleibenStellungnahme
  3. 14. Januar 2013STST 81Das Feuerwehrgerätehaus muss in Heddernheim bleibenStellungnahme
  4. 12. August 2013STST 1238Das Feuerwehrgerätehaus muss in Heddernheim bleibenStellungnahme
  5. 18. Oktober 2016OFOF 67/8Nachgefragt: Neues Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim an der HessestraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  6. 3. November 2016VV 240Nachgefragt: Neues Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim an der HessestraßeAnfrage
  7. 3. Februar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 261 Wochen
    STST 250Nachgefragt: Neues Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim an der Hessestraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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