Das Feuerwehrgerätehaus muss in Heddernheim bleiben
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1199
Betreff: Das Feuerwehrgerätehaus muss in Heddernheim bleiben Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat seine Beratungen zu dem Standort noch nicht abgeschlossen. Gegenüber der Stellungnahme ST 224 vom 06.02.2012 hat sich kein neuer Sachstand ergeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. September 2011OFOF 78/8Das Feuerwehrgerätehaus muss in Heddernheim bleibenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. November 2011OMOM 565Das Feuerwehrgerätehaus muss in Heddernheim bleibenDirektanregung
- 6. Februar 2012STST 224Das Feuerwehrgerätehaus muss in Heddernheim bleibenStellungnahme
- 6. August 2012Sie sind hierSTST 1199Das Feuerwehrgerätehaus muss in Heddernheim bleibenStellungnahme
- 14. Januar 2013STST 81Das Feuerwehrgerätehaus muss in Heddernheim bleibenStellungnahme
- 12. August 2013STST 1238Das Feuerwehrgerätehaus muss in Heddernheim bleibenStellungnahme
- 18. Oktober 2016OFOF 67/8Nachgefragt: Neues Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim an der HessestraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. November 2016VV 240Nachgefragt: Neues Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim an der HessestraßeAnfrage
- 3. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 281 WochenSTST 250Nachgefragt: Neues Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim an der HessestraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab