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Einrichtung von Pförtnerampeln am Ende der A 66

Vorlagentyp: STMagistrat
115 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2487

Betreff: Einrichtung von Pförtnerampeln am Ende der A 66 Die Einsatzkriterien für Lichtsignalanlagen sind im Einführungserlass "Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO); hier: § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA), Ausgabe 2015" des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung unter Punkt 3 (Ziele und Einsatzbereiche) beschrieben. Darin heißt es: "Mit Lichtzeichenanlagen dürfen keine zusätzlichen Gefahrenlagen geschaffen werden. Signalprogramme dürfen daher auch nicht als Ersatzmaßnahmen zur Umsetzung verkehrsplanerischer Ziele ausgerichtet werden. Die Signalprogramme sind infolgedessen grundsätzlich auf die tatsächliche Verkehrsnachfrage abzustimmen. Künstlich verkürzte Grünzeiten bzw. verlängerte Rotzeiten mit dem Ziel, unerwünschte Verkehrsströme durch erzwungene Rückstaubildung zu drosseln, stehen hierzu im Widerspruch. Sogenannte "Pförtnerampeln" kommen daher nur insoweit in Frage, als sie der Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses im durch sie abgeschirmten Straßennetz im Rahmen eines abgestimmten Gesamtkonzepts dienen. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass die Leistungsfähigkeit bzw. Kapazität des abgeschirmten Straßennetzes ausgeschöpft wird. Diese darf demnach auch nicht anlässlich oder in Folge der Einrichtung einer Lichtzeichenanlage verringert werden. Eine über längere Zeiträume andauernde Sperrung eines Knotenpunktarms durch Lichtzeichenanlagen ist nicht zulässig." Demnach ist die Einrichtung einer Pförtnerampelanlage am Ende der Autobahn A66 aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Der Anregung kann daher leider nicht entsprochen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. August 2017OFOF 236/11Einrichtung von Pförtnerampeln am Ende der A 66Ortsbeiratsantrag · SPD, LINKE., GRÜNE
  2. 18. September 2017OMOM 2133Einrichtung von Pförtnerampeln am Ende der A 66Direktanregung
  3. 18. Dezember 2017Sie sind hier
    STST 2487Einrichtung von Pförtnerampeln am Ende der A 66
    Stellungnahme
  4. 19. April 2019OFOF 555/11Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt BorsigalleeOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 13. Mai 2019OMOM 4643Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt BorsigalleeDirektanregung
  6. 28. Oktober 2019Antwort des Magistrats · nach 115 WochenSTST 2010Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt BorsigalleeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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