Einrichtung von Pförtnerampeln am Ende der A 66
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2133 entstanden aus Vorlage: OF 236/11 vom 16.08.2017
Betreff: Einrichtung von Pförtnerampeln am Ende der A 66 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, wie an geeigneter Stelle am Ende der A 66 in den Frankfurter Osten Pförtnerampeln installiert werden können.
Begründung: Es braucht eine Lösung, um den durch Pendlerverkehr stark belasteten Frankfurter Osten von Verkehr und Immissionen zu entlasten. Dauerstaus führen in den Stadtteilen zu Verkehrsbehinderungen und einer hohen Schadstoffkonzentration. NO2-Werte, die im Riederwald gemessen wurden, zeigen deutliche Überschreitungen und es ist davon auszugehen, dass die Situation in Fechenheim und Seckbach ähnlich ist. Mit einer Entlastung ist auf lange Zeit nicht zu rechnen. Der Riederwaldtunnel wird frühestens 2027 fertiggestellt sein. Aber auch danach zeigt die Verkehrsprognose 2030, dass sich der Verkehr durch die Stadtteile nicht wie erhofft verringern wird. Mit Pförtnerampeln kann der Verkehr dosierter in die Stadtteile einfließen. Es gibt keinen Grund, den Stau mit seinen gesundheitsgefährdenden Schadstoffen, wie bisher, mitten in den Wohngebieten zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2017OFOF 236/11Einrichtung von Pförtnerampeln am Ende der A 66Ortsbeiratsantrag · SPD, LINKE., GRÜNE
- 18. September 2017Sie sind hierOMOM 2133Einrichtung von Pförtnerampeln am Ende der A 66Direktanregung
- 18. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2487Einrichtung von Pförtnerampeln am Ende der A 66Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats