Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Borsigallee
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 2010
Betreff: Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt Borsigallee Der Magistrat muss pflichtgemäß seine in der Stellungnahme vom 18.12.2017, ST 2487, begründete Ablehnung erneuern, da sich die Erlasslage, an die das Straßenverkehrsamt als Untere Straßenverkehrsbehörde gebunden ist, nicht geändert hat. Dessen ungeachtet hat der Magistrat in seine Überlegungen zu aktiver, umweltsensitiver Zuflussdosierung zur Senkung der Stickoxidbelastung im Stadtgebiet den in Rede stehenden Knotenpunkt aufgenommen. Sofern diese Maßnahme Eingang in den Luftreinhalteplan finden sollte, müsste das federführend zuständige Land Hessen im Zuge einer Ressortabstimmung die Erlasslage entsprechend anpassen, beziehungsweise entsprechende Ausnahmen erlassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Dezember 2017STST 2487Einrichtung von Pförtnerampeln am Ende der A 66Stellungnahme
- 19. April 2019OFOF 555/11Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt BorsigalleeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. Mai 2019OMOM 4643Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt BorsigalleeDirektanregung
- 28. Oktober 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 97 WochenSTST 2010Einrichtung einer Pförtnerampel A 66 - Ausfahrt BorsigalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab