Alternativenprüfung Gymnasium Ost
Zusammenfassung
Der Magistrat prüft die Flächen nördlich und nordwestlich des Katharinen-Krankenhauses für die Alternativenprüfung des Gymnasiums Ost. Diese Flächen sind im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und unterliegen besonderen planungsrechtlichen Vorgaben sowie Lärmschutzaspekten. Ziel ist es, die Eignung des Standorts unter Berücksichtigung dieser Faktoren zu bewerten.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Flächen nördlich und nordwestlich des Katharinen-Krankenhauses stehen vornehmlich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und sind planungsrechtlich für die Stadttangente ausgewiesen. Sie haben einen kapitalen, flächigen Baumbestand und befinden sich in der Landschaftsschutzzone
- Die Flächen sind ohne Einhausung der Autobahn erheblichen Lärmimmissionen ausgesetzt und schränken die Nutzbarkeit ein. Der Magistrat wird den Standort unter diesen Aspekten mit prüfen und bewerten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2022OFOF 108/4Alternativenprüfung Gymnasium OstOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. Januar 2022OAOA 133Alternativenprüfung Gymnasium OstAnregung
- 14. Oktober 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 2398Alternativenprüfung Gymnasium OstStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab