Alternativenprüfung Gymnasium Ost
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 4 schlägt vor, die Standortprüfung für das geforderte Gymnasium Ost im Ernst-May-Viertel und am Katharinen-Campus zu prüfen. Dies soll sicherstellen, dass der Standort besser erreichbar ist und die Planung unter lärmgeschützten Bedingungen erfolgen kann.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, bei weiteren Planungsschritten hinsichtlich des Ernst-May-Viertels und der Einhausung der A 661 mit zu prüfen, ob ggf. ein Standort für das geforderte Gymnasium Ost auch im Gebiet des sogenannten Katharinen-Campus in der Nähe des Katharinen-Krankenhauses dargestellt werden kann, und zwar alternativ für die Fälle mit oder ohne Einhausung.
Begründung
Ob das geforderte Gymnasium Ost am derzeit geplanten Standort realisiert werden kann, scheint nicht sicher. Einer der Schwachpunkte des geplanten Standorts ist aus regionaler Sicht (Bildungsregion Ost) die periphere Lage, die aus weiten Teilen der Region auch nicht umsteigefrei zu erreichen ist. Wenn Fläche auf dem erwähnten Katharinen-Campus zur Verfügung stehen könnte, hätte dies den Vorteil der Direktverbindung in den zu erschließenden Raum (U-Bahn-Linie U 4, Buslinie M 43). Ein Bau wäre sicher unter den lärmgeschützten Bedingungen einer Einhausung leichter zu planen als ohne; unter letzterer Bedingung müsste zusätzlich Lärmschutz geplant werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2022OFOF 108/4Alternativenprüfung Gymnasium OstOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. Januar 2022Sie sind hierOAOA 133Alternativenprüfung Gymnasium OstAnregung
- 14. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 2398Alternativenprüfung Gymnasium OstStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und IBF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)