Entsorgung von Bitumen in kleineren Mengen für Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 10 ermöglichen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Möglichkeit der Entsorgung von Bitumen in kleineren Mengen für Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 10 geprüft. Es wird darauf hingewiesen, dass Bitumen gesundheitsschädlich ist und als Sondermüll behandelt werden muss. Die FES wird beauftragt, die Voraussetzungen für eine mögliche Entsorgung zu überprüfen.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Bei Bitumen handelt es sich um gesundheitsschädliche und kostenpflichtige Abfälle, die als Sondermüll zu behandeln und nicht von der Abfallgebühr erfasst sind.
Ohne eine spezielle Genehmigung des Regierungspräsidiums ist die Entgegennahme, Lagerung und Entsorgung von Bitumen durch und bei der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) nicht erlaubt. Die FES wurde gebeten zu überprüfen und zu berichten, ob die Voraussetzungen erfüllt werden könnten und in welcher Höhe diese Angebotserweiterung zusätzliche Kosten für die Stadt Frankfurt am Main verursacht.
Nach Vorlage der Überprüfungsergebnisse bewertet der Magistrat die Erforderlichkeit im Verhältnis zu dem zu erwartenden finanziellen Mehraufwand.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2023OFOF 672/10Entsorgung von Bitumen in kleineren Mengen für Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 10 ermöglichenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. September 2023OMOM 4483Entsorgung von Bitumen in kleineren Mengen für Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 10 ermöglichenDirektanregung
- 24. November 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 2368Entsorgung von Bitumen in kleineren Mengen für Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 10 ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab