Entsorgung von Bitumen in kleineren Mengen für Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 10 ermöglichen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 beantragt, dass der Magistrat prüft, wie die Entsorgung von Bitumen-Resten aus Gartenhütten für die Bürgerinnen und Bürger erleichtert werden kann. Dies ist notwendig, da die aktuellen Entsorgungsmöglichkeiten unzureichend sind und viele Bürgerinnen und Bürger auf illegale Entsorgungsmethoden zurückgreifen müssen.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie es den Mitbürger*innen im Ortsbeirat 10 ermöglicht werden kann, mit vertretbarem Aufwand kleinere Mengen von Bitumen-Resten zu entsorgen von zum Beispiel handelsüblichen Gartenhütten, in dem beispielsweise von Sammelstellen an den Wertstoffhöfen der Sondermüll zur Entsorgung in die Spezial-Wertstoffhöfe im weiteren Frankfurter Umland gebracht wird.
Begründung
Im Ortsbezirk 10 gibt es viele Gärten mit Gartenhütten. Handelsübliche Gartenhütten haben oftmals Bitumendächer. Werden die Dächer undicht, wird das Bitumen oftmals entsorgt. In den Wertstoffhöfen der Stadt Frankfurt darf das Material nicht abgegeben werden. Die Bürger*innen nutzen dann oftmals verbotenerweise ihren Hausmüll, weil sie keine Möglichkeit sehen, den Müll sachgerecht auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt zu entsorgen. Die nächsten bekannten Sonder-Wertstoffhöfe liegen in Neu-Anspach und Flörsheim.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2023Sie sind hierOFOF 672/10Entsorgung von Bitumen in kleineren Mengen für Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 10 ermöglichenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. September 2023OMOM 4483Entsorgung von Bitumen in kleineren Mengen für Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 10 ermöglichenDirektanregung
- 24. November 2023Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 2368Entsorgung von Bitumen in kleineren Mengen für Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 10 ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme