Entsorgung von Bitumen in kleineren Mengen für Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 10 ermöglichen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, wie Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 10 kleinere Mengen von Bitumenresten entsorgen können. Dies ist notwendig, da die aktuellen Entsorgungsmöglichkeiten unzureichend sind und viele Bürger auf illegale Entsorgungsmethoden zurückgreifen müssen.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie es den Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Ortsbezirk 10 ermöglicht werden kann, mit vertretbarem Aufwand kleinere Mengen von Bitumenresten zu entsorgen, zum Beispiel von handelsüblichen Gartenhütten, indem beispielsweise von Sammelstellen an den Wertstoffhöfen der Sondermüll zur Entsorgung in die Spezial-Wertstoffhöfe im weiteren Frankfurter Umland gebracht wird.
Begründung
Im Ortsbezirk 10 gibt es viele Gärten mit Gartenhütten. Handelsübliche Gartenhütten haben oftmals Bitumendächer. Werden die Dächer undicht, wird das Bitumen oftmals entsorgt. In den Wertstoffhöfen der Stadt Frankfurt darf das Material nicht abgegeben werden. Die Bürgerinnen und Bürger nutzen dann oftmals verbotenerweise ihren Hausmüll, weil sie keine Möglichkeit sehen, den Müll sachgerecht auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt zu entsorgen. Die nächsten bekannten Sonderwertstoffhöfe liegen in Neu-Anspach und Flörsheim.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2023OFOF 672/10Entsorgung von Bitumen in kleineren Mengen für Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 10 ermöglichenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. September 2023Sie sind hierOMOM 4483Entsorgung von Bitumen in kleineren Mengen für Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 10 ermöglichenDirektanregung
- 24. November 2023Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 2368Entsorgung von Bitumen in kleineren Mengen für Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 10 ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats