Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen
Zusammenfassung
Der Magistrat bezieht Stellung zu den vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen. Die Umstellung auf das bewirtschaftete Bewohnerparken wird bis Ende 2023 oder Anfang 2024 erfolgen, während die außerhalb des Bewohnerparkgebiets liegenden Kreuzungen noch in diesem Jahr betrachtet und umgesetzt werden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Straßen und Kreuzungsbereiche werden im Rahmen der bevorstehenden Umstellung auf das bewirtschaftete Bewohnerparken mit betrachtet. Dem aktuellen Stand nach wird das Bewohnerparkgebiet 24, in dem ein Großteil der Straßen liegen, Ende 2023 beziehungsweise Anfang 2024 umgestellt. Die außerhalb dieses Gebietes liegenden Kreuzungen werden noch dieses Jahr separat betrachtet, geplant und entsprechend umgesetzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2021OFOF 150/3Fahrradbügel an KreuzungsbereichenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Dezember 2021OMOM 1287Fahrradbügel an KreuzungsbereichenDirektanregung
- 25. März 2022STST 813Fahrradbügel an KreuzungsbereichenStellungnahme
- 10. Oktober 2022Sie sind hierSTST 2365Fahrradbügel an KreuzungsbereichenStellungnahme
- 12. Dezember 2022OFOF 446/3Schulwegsicherung vor der MerianschuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. März 2023OMOM 3797Schulwegsicherung vor der MerianschuleDirektanregung
- 20. November 2023STST 2357Schulwegsicherung vor der MerianschuleStellungnahme
- 15. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 113 WochenSTST 134Schulwegsicherung vor der MerianschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab