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Wie geht es weiter mit den festen Abstellplätzen für E-Roller?

Vorlagentyp: STMagistrat
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat plant die Einrichtung fester Abstellplätze für E-Scooter in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel, um die Nutzung zu regulieren und Fußgängerzonen zu entlasten. Die Umsetzung erfolgt schrittweise, wobei auch Hot-Spots für Mietbeginne berücksichtigt werden. Ziel ist es, die E-Scooter-Nutzung zu optimieren und gleichzeitig die Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Brönnerstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.:

An folgenden Stellen wurden bereits E-Scooter-Parkplätze eingerichtet:

Baseler Straße

Berliner Straße Höhe Haus-Nr. 56, westlich der Sandgasse

Berliner Straße Höhe Haus-Nr. 54, östlich der Sandgasse

Berliner Straße Höhe Haus-Nr. 42-42a, westlich der Neuen Kräme

Berliner Straße Höhe Haus-Nr. 39

Berliner Straße Höhe Haus-Nr. 34

Schäfergasse gegenüber Haus-Nr. 50

Schäfergasse Höhe Haus-Nr. 38

Brönnerstraße Höhe Haus-Nr. 11-13

Zu 2.:

Der Magistrat hat mit den E-Scooter-Anbieterfirmen vereinbart, dass zunächst im Innenstadtbereich und im Bahnhofsviertel (dort, wo ein sehr starkes Fußgängeraufkommen zu verzeichnen ist) E-Scooter-Parkplätze ausgewiesen werden. Zusätzlich wurde vereinbart, dass im Umkreis von 100 Metern um diese speziellen Parkplätze die Fahrt nicht mehr beendet werden kann. Begonnen wird mit den Zeil-Nebenstraßen. Des Weiteren bereitet der Magistrat zurzeit ein Leistungsverzeichnis vor, um ein Ingenieurbüro zu beauftragen, in den übrigen Straßen der Innenstadt und des Bahnhofsviertels entsprechende Flächen für E-Scooter-Parkplätze zu identifizieren. Dabei werden auch die zentralen S- und U-Bahn-Stationen besonders berücksichtigt. In einer dritten Stufe soll dann das Konzept dahingehend erweitert werden, ob und wenn ja, in welchen weiteren Bereichen des Stadtgebietes weitere E-Scooter-Parkplätze ausgewiesen werden können. Grundsätzlich, also außerhalb der Innenstadt und des Bahnhofsviertels, soll aber das Free-Floating-Prinzip der E-Scooter beibehalten werden, da dieses den Vorteil dieses Verkehrsmittels ausmacht.

An folgenden Stellen sind weitere E-Scooter-Parkplätze geplant, deren Umsetzung kurzfristig sukzessive erfolgt:

Biebergasse Höhe Haus-Nr. 12

Große Eschenheimer Straße Höhe Haus-Nr. 16

Schäfergasse gegenüber Haus-Nr. 38

Schäfergasse Höhe Haus-Nr. 50

Stephanstraße gegenüber Haus-Nr. 1

Stiftstraße Höhe Haus-Nr. 7-17

Stiftstraße Höhe Haus-Nr. 29

Stiftstraße Höhe Haus-Nr. 30

Stiftstraße Höhe Haus-Nr. 36

Brönnerstraße Höhe Haus-Nr. 13

Zu 3.:

Die Straßen werden vor Ort in Augenschein genommen. Örtliche Besonderheiten wie Grundstückszufahrten, Schwerbehindertenparkplätze und Andienungszonen für den Wirtschaftsverkehr werden dabei berücksichtigt. Aufgrund der hohen Anzahl von Stellplätzen in den Innenstadt-Parkhäusern lässt sich überwiegend auf Pkw-Stellplätze im Straßenraum verzichten.

Des Weiteren liegen seitens der E-Scooter-Anbieterfirmen Informationen darüber vor, wo die häufigsten Mietbeginne und Mietenden zu verzeichnen sind. Diese Hot-Spots sind daher möglichst mit E-Scooter-Parkplätzen zu versorgen.

Zu 4. und 5.:

Der Magistrat verfügt über das notwendige Know-how, welche Anforderungen an E-Scooter-Parkplätze zu stellen sind und welche weiteren Randbedingungen beachtet werden müssen. Es ist aus personellen Gründen nicht leistbar, jeden E-Scooter-Parkplatz mit den Ortsbeiräten abzustimmen.

Für den Bereich des Bahnhofsviertels wurde der Präventionsrat eingebunden, damit durch die Anordnung von E-Scooter-Parkplätzen keine sicherheitsrelevanten Maßnahmen unterlaufen werden.

Der Magistrat wird eine Software für das Handling der E-Scooter anschaffen. Mittels dieser Software werden die E-Scooter-Anbieterfirmen jeweils aktuell über die neu eingerichteten E-Scooter-Parkplätze in Kenntnis gesetzt. Neben dem Magistrat hat auch die Landespolizei Zugriff auf die Software.

Sobald die Ergebnisse des Ingenieurbüros vorliegen, kann über das Konzept informiert werden. Eine inhaltliche Beteiligung der Ortsbeiräte bei Verkehrsrechtlichen Anordnungen sieht die Straßenverkehrs-Ordnung nicht vor.

Zu 6.:

Die Städtische Verkehrspolizei sanktioniert Verstöße der Nutzer:innen auf Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung, beziehungsweise der Elektrokleinfahrzeuge-Verordnung. Liegt ein Verstoß gegen das Hessische Straßengesetz vor (Sondernutzung), kann dieser bei Feststellen vom Magistrat geahndet werden. Zur Unterstützung bei der Kontrolle kommt auch die vom Magistrat angeschaffte Software zum Einsatz.

E-Scooter, welche behindernd abgestellt werden - sei es durch Anbieterfirmen oder Nutzer:innen - werden bei entsprechender Wahrnehmung und Würdigung der Gesamtumstände von der Städtischen Verkehrspolizei im Rahmen der Streifentätigkeit zur Seite gestellt. Der tatbestandsmäßige Parkverstoß wird zur Anzeige gebracht und für das Umstellen als unmittelbare Ausführung nach § 8 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) oder Ersatzvornahme nach § 49 HSOG werden gegebenenfalls entsprechende Kostenbescheide an die Anbieterfirmen erlassen. Fernmündlich oder schriftlich eingehende Bürgerbeschwerden über behindernd abgestellte E-Scooter werden mit der Aufforderung einer umgehenden Beseitigung an die Anbieterfirmen übermittelt.

Kontrollen im fließenden Verkehr, für den originär die Landespolizei zuständig ist, finden überwiegend als Schwerpunktaktionen in Fußgängerzonen statt.

Zu 7.:

Das Bereitstellen von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum stellt eine gebührenpflichtige Sondernutzung dar. Im Jahr fallen pro E-Scooter Gebühren in Höhe von 30,- Euro an. Eine Anmietung der Abstellflächen durch die Anbieterfirmen findet nicht statt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Mai 2022OFOF 515/1Wie geht es weiter mit den festen Abstellplätzen für E-Roller?Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 28. Juni 2022VV 445Wie geht es weiter mit den festen Abstellplätzen für E-Roller?Anfrage
  3. 10. Oktober 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 Wochen
    STST 2361Wie geht es weiter mit den festen Abstellplätzen für E-Roller?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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