Rauchverbots- /Hinweisschilder für alle Spielplätze im Ortsbezirk 1
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST 2333
Betreff: Rauchverbots- /Hinweisschilder für alle Spielplätze im Ortsbezirk 1 In der für Spielplätze geltenden technischen Regel DIN EN 1176 wird für öffentliche Spielplätze eine Beschilderung gefordert, aus der hervorgeht, wer der Spielplatzbetreiber ist (mit Name der Örtlichkeit, Adresse und Telefonnummer). Zusätzlich können auf den Schildern weitere Hinweise, Ge- und Verbote zur Kenntnis angebracht werden. Der Magistrat kommt dieser Forderung mit einer neuen Beschilderung von Spielplätzen seit 2014 nach. Sämtliche Neuanlagen und Grunderneuerungen werden sofort mit den neuen Schildern ausgestattet (Beispiel "Gleisfeldpark"). Im Bereich des Ortsbezirk 1 gibt es derzeit 49 Spielplätze, davon ist rund ein Drittel schon mit den neuen Schildern ausgestattet. Die restlichen Plätze folgen nach und nach, auch unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten. Missbräuchliche Nutzungen und ordnungswidriges Verhalten können unabhängig von der Beschilderung allerdings jederzeit auf der Grundlage der Grünanlagensatzung zur Anzeige gebracht werden! Hierzu zählen z. B. Alkohol- und Drogenkonsum, Rauchen, unsachgemäße Nutzung von Spielgeräten, Verunreinigungen, Lärm durch Personen, die älter als 14 Jahre sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. September 2018OFOF 723/1Rauchverbots-/Hinweisschilder für den Spielplatz an der QuäkerwieseOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. September 2018OMOM 3699Rauchverbots-/Hinweisschilder für alle Spielplätze im Ortsbezirk 1Direktanregung
- 17. Dezember 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2333Rauchverbots- /Hinweisschilder für alle Spielplätze im Ortsbezirk 1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab