Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Umwandlung des Mertonviertels - Fluch oder Segen für das Naturschutzgebiet Riedwiesen?

Vorlagentyp: STMagistrat
73 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat äußert sich zur Umwandlung des Mertonviertels und deren Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet Riedwiesen. Es wird betont, dass der Schutzzweck des Naturschutzgebiets nur durch geeignete Maßnahmen aufrechterhalten werden kann. Zudem wird eine Versiegelung des Weges entlang der Nidda abgelehnt, da dies dem Schutzzweck widerspricht.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Lurgiallee — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.10.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Lurgiallee per E-Mail

Stellungnahme des Magistrats

Das Naturschutzgebiet (NSG) Riedwiesen ist nicht Gegenstand des Rahmenplans Mertonviertel und des Plangebiets für den Bebauungsplan Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee -, die derzeit im Rahmen eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs betrachtet werden. Darüber hinaus sind im Zusammenhang dieser Planungen keine Maßnahmen für eine Begehbarkeit oder eine Öffnung des Naturschutzgebiets vorgesehen. Aus Sicht des Magistrats kann der Schutzzweck des Naturschutzgebiets nach § 2 der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Riedwiesen bei Niederursel" auf Dauer nur sichergestellt werden, wenn geeignete Maßnahmen zur Bewältigung des aktuell bereits erhöhten Nutzungs- und Erholungsdrucks im NSG ergriffen werden. Als Bespiele sind hier zu nennen: Ein Besucherlenkungskonzept sowie eine Holzkonstruktion auf Kniehöhe (anstelle eines Zaunes), welche die Besucher auf die besondere Bedeutung des Schutzgebietes aufmerksam macht. Zuständige Behörde für das Naturschutzgebiet "Riedwiesen bei Niederursel" - und damit auch für solche Maßnahmen - ist die Obere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt. Der Magistrat lehnt eine Versiegelung oder eine aus naturschutzfachlicher Sicht nachteilige Nutzungsänderung des entlang der Nidda verlaufenden Weges ab. Eine solche Maßnahme wäre aus seiner Sicht mit dem Schutzzweck des NSG nicht vereinbar. Der heutige vorhandene Trampelpfad entlang des nördlichen Niddaufers befindet sich bereits im NSG und ist damit auch in seiner heutigen Form illegal. Dadurch gehen erhebliche Störwirkungen auf das NSG aus. Bereits aufgrund ihrer Lage im Süden beziehungsweise Westen - angrenzend an das Naturschutzgebiet - hat die Deponie eine gewisse Pufferfunktion zu angrenzenden Nutzungen, etwa Verkehrsflächen. Die Deponie ist eingezäunt und dadurch für die Öffentlichkeit unzugänglich, sodass ein Betreten des NSG aus diesen Bereichen nicht möglich ist. Allerdings wirkt die etwa 7,5 ha große Deponie auch als westliche Begrenzung des NSG. Seit ihrer Realisierung im Jahr 1975 trennt die in Dammlage verlaufende BAB 661 den Biotopverbund zwischen den Flächen westlich des Alten Flugplatzes Bonames/Kalbach und dem NSG Riedwiesen. Durch eine Grünbrücke könnte diese Zerschneidung insbesondere für bodenlebende Tierarten gemildert, jedoch nicht rückgängig gemacht werden. Inwiefern die Realisierung einer Grünbrücke an dieser Stelle als naturschutzfachlich zielführend sowie hinsichtlich Aufwand und Kosten verhältnismäßig ist, kann auf Grundlage vorliegender Unterlagen und Kenntnisse nicht beurteilt werden. Die Autobahn GmbH wurde dahingehend angefragt, um eine grundsätzliche Stellungnahme zur Machbarkeit beziehungsweise Genehmigungsfähigkeit einer Grünbrücke zu erhalten, da diese die Flächen der Autobahn GmbH überspannen würde. Eine Antwort liegt noch nicht vor. Dem Amt für Straßenbau und Erschließung stehen keine finanziellen und personellen Kapazitäten für eine Planung zur Verfügung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. September 2021OFOF 49/8Umwandlung des Mertonviertels - Fluch oder Segen für das Naturschutzgebiet Riedwiesen?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 16. September 2021VV 173Umwandlung des Mertonviertels - Fluch oder Segen für das Naturschutzgebiet Riedwiesen?Anfrage
  3. 10. Januar 2022STST 12Umwandlung des Mertonviertels - Fluch oder Segen für das Naturschutzgebiet Riedwiesen?Stellungnahme
  4. 18. Juli 2022STST 1626Umwandlung des Mertonviertels - Fluch oder Segen für das Naturschutzgebiet Riedwiesen?Stellungnahme
  5. 23. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 73 Wochen
    STST 232Umwandlung des Mertonviertels - Fluch oder Segen für das Naturschutzgebiet Riedwiesen?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen