Verringerung der durch die U-Bahn hervorgerufenen Lärmbelästigung der Anwohner
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, alternative Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelästigung durch die U-Bahn zu prüfen, ohne die Geschwindigkeit der U-Bahn zu reduzieren. Dies soll die Attraktivität des ÖPNV erhalten und die Wirtschaftlichkeit sichern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zur Reduzierung der Lärmbelästigung sollten vorrangig andere Maßnahmen geprüft werden. Die Geschwindigkeit der U-Bahn sollte nicht reduziert werden. Nur durch die derzeit zulässigen und genehmigten Geschwindigkeiten ist der heutige Fahrplan mit den entsprechenden Fahrzeiten realisierbar. Absenkungen der Geschwindigkeiten, auch wenn diese nur auf einzelnen Abschnitten erfolgen würden, würden die Fahrzeit merklich vergrößern und die U-Bahn unattraktiver für die Fahrgäste machen. Dies würde den Zielen der Verkehrswende und des Klimaschutzes zuwiderlaufen. Auch die Wirtschaftlichkeit würde sich verschlechtern. Eine Mehrfahrzeit kann auf der betroffenen Linie sehr schnell zur Notwendigkeit eines weiteren Zuges im Umlauf mit entsprechend hohen Beschaffungs-, Unterhalts- und Personalkosten führen. Die Bedeutung der Geschwindigkeit für die Verkehrsmittel des ÖPNV wird auch im aktuellen Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt betont, unter anderem in den Abschnitten zur Beschleunigung des ÖPNV. Das Streckennetz der Stadtbahnstrecken wird durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) nach den gesetzlichen Vorgaben und kontinuierlich nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik instand gehalten. Hierzu gehören hinsichtlich der Lärmreduzierung insbesondere Schienenschleifarbeiten. Zukünftig ist zudem eine erhebliche Ausweitung der Schienenbearbeitung vorgesehen, die präventiv Schallemissionen reduzieren soll.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Oktober 2021OFOF 71/15Verringerung der durch die U-Bahn hervorgerufenen Lärmbelästigung der AnwohnerOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Oktober 2021OMOM 927Verringerung der durch die U-Bahn hervorgerufenen Lärmbelästigung der AnwohnerDirektanregung
- 28. Februar 2022STST 471Verringerung der durch die U-Bahn hervorgerufenen Lärmbelästigung der AnwohnerStellungnahme
- 10. Oktober 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 53 WochenSTST 2327Verringerung der durch die U-Bahn hervorgerufenen Lärmbelästigung der AnwohnerStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab