Verringerung der durch die U-Bahn hervorgerufenen Lärmbelästigung der Anwohner
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert Bedauern, dass innerhalb der vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme zur Verringerung der Lärmbelästigung durch die U-Bahn abgegeben werden kann. Dies deutet auf die Komplexität des Themas hin und die Notwendigkeit weiterer Überlegungen.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat bedauert in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Oktober 2021OFOF 71/15Verringerung der durch die U-Bahn hervorgerufenen Lärmbelästigung der AnwohnerOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Oktober 2021OMOM 927Verringerung der durch die U-Bahn hervorgerufenen Lärmbelästigung der AnwohnerDirektanregung
- 28. Februar 2022Sie sind hierSTST 471Verringerung der durch die U-Bahn hervorgerufenen Lärmbelästigung der AnwohnerStellungnahme
- 10. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 53 WochenSTST 2327Verringerung der durch die U-Bahn hervorgerufenen Lärmbelästigung der AnwohnerStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab