Verringerung der durch die U-Bahn hervorgerufenen Lärmbelästigung der Anwohner
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelästigung durch U-Bahnen zu ergreifen. Dies soll durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit im Wohnbereich geschehen, um die Lebensqualität der Anwohner zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, sich mit der VGF in Verbindung zu setzen, um die Belästigung der Anwohner durch den von vorbeifahrenden U-Bahnen erzeugten Lärm zu verringern. Dies könnte beispielsweise durch eine Verringerung der Geschwindigkeit im Bereich der Wohnbebauung erreicht werden.
Begründung
Anwohner klagen über diese Lärmbelästigung durch schnell fahrende U-Bahnen. Weiterhin wurde eine Erhöhung der Fahrgeräusche nach Erneuerung der Trasse mit Schienen auf Betonschwellen beobachtet. Hier sollte insgesamt Abhilfe geschaffen werden. Eine reduzierte Geschwindigkeit innerhalb der Wohnbebauung hätte auch eine langsame Einfahrt in den Haltestellenbereich zur Folge, was zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit beiträgt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Oktober 2021OFOF 71/15Verringerung der durch die U-Bahn hervorgerufenen Lärmbelästigung der AnwohnerOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Oktober 2021Sie sind hierOMOM 927Verringerung der durch die U-Bahn hervorgerufenen Lärmbelästigung der AnwohnerDirektanregung
- 28. Februar 2022STST 471Verringerung der durch die U-Bahn hervorgerufenen Lärmbelästigung der AnwohnerStellungnahme
- 10. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 53 WochenSTST 2327Verringerung der durch die U-Bahn hervorgerufenen Lärmbelästigung der AnwohnerStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 14