Außengastronomieflächen anwohnerfreundlich gestalten
Zusammenfassung
Der Magistrat hat eine Stellungnahme zur Anregung abgegeben, die Außengastronomieflächen anwohnerfreundlich zu gestalten. Es sind jedoch noch Abstimmungen zwischen den Ämtern erforderlich, weshalb keine endgültige Stellungnahme vorliegt.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Zu dieser Anregung sind noch ämterübergreifende Abstimmungen nötig. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. März 2022OFOF 256/3Außengastronomieflächen anwohnerfreundlich gestaltenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Mai 2022OAOA 190Außengastronomieflächen anwohnerfreundlich gestaltenAnregung
- 10. Oktober 2022Sie sind hierSTST 2325Außengastronomieflächen anwohnerfreundlich gestaltenStellungnahme
- 6. März 2023Antwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 614Außengastronomieflächen anwohnerfreundlich gestaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab